Kindergeld wird erhöht – aber nicht für Hartz IV Familien

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Ab dem kommenden Jahr 2021 wird das Kindergeld um 15 Euro erhöht. Das hat der Bundesrat neben einer Reihe von weiteren Gesetzen beschlossen. Kinder in Hartz IV Familien gehen allerdings leer aus.

15 Euro mehr Kindergeld

Ab 2021 wird das Kindergeld um 15 Euro pro Kind erhöht. Das hat der Bundesrat beschlossen. Erstmals wird das neue Kindergeld am 5 Januar 2021 auf das Konto der bezugsberechtigten Familien überwiesen. Für das erste Kind werden jeweils 219 Euro je Monat gezahlt. Für das dritte Kind erhalten Familien dann 225 Euro und ab dem vierten Kind je 250 Euro.

In dem Beschluss heißt es, dass mit Erhöhung des Kindergeldes die gestiegenen Kosten zum Lebensunterhalt berücksichtigt werden. Zudem wird der Kinderfreibetrag um 576 Euro auf 8388 Euro angehoben. Dieser wird ab einer bestimmten Einkommenshöhe alternativ zum Kindergeld gewährt.

Kindergelderhöhung kommt Hartz IV Beziehern nicht zugute

Die beschlossenen Erhöhungen kommen erneut gerade denen nicht zugute, die sie am meisten benötigen. Aufgrund der Gesetzeslage und eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2010 wird das Kindergeld als Einnahme auf die Hartz IV-Leistungen angerechnet.

ALG II-Bezieher mit Kindern bekommen also mehr Kindergeld, dafür aber weniger Hartz IV vom Jobcenter, wenn sie mit ihren Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Übersteigt nämlich das Kindergeld zusammen mit dem Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder eigenem Einkommen des Kindes dessen Bedarf, wird das überschüssige Kindergeld dem Elternteil als Einkommen angerechnet und verringert so dessen Bezüge.

Diese Regelung geht unterm Strich also vor allem auf Kosten der Kinder, welche die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf doch eigentlich fördern will.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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