Kindergeld-Erhöhung nicht für Kinder in Hartz IV?

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Gegenüber dem Portal “T-Online” stellte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus in Aussicht, das Kindergeld zu erhöhen. Bislang wird das Kindergeld bei Hartz IV als “Einkommen” angerechnet, weshalb Kinder in Bedarfsgemeinschaften leer ausgehen.

Die Hartz-IV-Kritikerin und ehemalige Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann fordert die Ministerin in einem offenen Brief dazu auf, die Benachteiligung gegenüber Nicht-Grundsicherungsleistungsberechtigten aufzuheben.

Das Kindergeld wird erhöht

Gegenüber dem Medienportal kündigte Paus an, das Kindergeld deutlich erhöhen zu wollen. „Dies sei, neben einer Anpassung der Hartz-IV-Regelsätze, ein Weg, um ärmere Familien zielgenau zu unterstützen. Ärmere Familien mit Kindern gehörten definitiv zu der Gruppe, die weiter entlastet werden muss”, so die Ministerin. Das Kindergeld für die ersten drei Kinder soll auf jeweils 237 Euro steigen.

Die Erhöhung soll nach den Plänen der Bundesregierung zum 1. Januar 2023 erfolgen. Für das erste und zweite Kind wäre das eine Erhöhung um 18 Euro im Monat. Für das dritte Kind wird das Kindergeld um 12 Euro monatlich steigen. Für eine Familie mit zwei Kindern sind das 432 Euro jährlich mehr. Für eine Familie mit drei Kindern wären das 576 Euro mehr im Jahr.

Kinder in Hartz IV gehen leer aus

Das Kindergeld wird allerdings auf die Grundsicherung beim Arbeitslosengeld II nach dem SGB II und in der Grundsicherung nach dem SGB XII (im Alter und bei Erwerbsminderung), was hier insbesondere frühzeitige erwerbsgeminderte Eltern trifft, angerechnet.

Allen Anschein nach wird auch beim geplanten Bürgergeld das Kindergeld weiterhin angerechnet, bis die Kindersicherung umgesetzt ist. Das Kindergeld wird wie ein Einkommen berücksichtigt. “Das ist eigentlich systemwidrig, da kindergeldberechtigt im Regelfall ein Elternteil ist. So geht jede positive Kindergelderhöhung spurlos an den Leistungsberechtigten in den Grundsicherungen vorbei”, berichtet Hannemann.

Offensichtliche Benachteiligung der Kinder in Hartz IV und Sozialhilfe

Denn die betroffenen Kinder in Hartz IV haben schlichtweg nichts von der Erhöhung. “Sie werden sogar gegenüber Nicht-Grundsicherungsleistungsberechtigten benachteiligt”, kritisiert Hannemann. Die Einkommensschere geht damit noch weiter auseinander und die Armut der betroffenen Kinder wird damit nicht beendet. Somit ist das genannte Ziel der Familienministerin für rund 1,5 Millionen Kinder in Hartz-4 faktisch obsolet.

Kindergrundsicherung erst ab 2025

Die anvisierte Kindergrundsicherung soll nach Plänen der Ampel-Koalition erst im Jahre 2025 umgesetzt sein. Die ehemalige Jobcenter-Mitarbeiterin fragt deshalb: “Welchen Respekt zollen Sie gegenüber den Kindern und deren Eltern in den Grundsicherungen und wie wollen Sie hier der Armut entgegenwirken? Als Bundesfamilienministerin tragen Sie die Verantwortung auch für Kinder aus armutsbetroffenen Familien!”

Es darf daher nicht sein, dass Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Kindergeld und Schülerjobs bei den Kindern angerechnet werden, nur weil sie in einer sog. Hartz-IV-Familie aufwachsen.

Das Kindergeld soll nämlich dazu dienen, “Kinder chancengleich großzuziehen und nicht dazu, dass Eltern sich davon ernähren, oder die Miete, Strom und Rechnungen zahlen müssen.” Es sei daher ein falsches Signal, dass Politiker den Kindern suggerieren, dass Chancengleichheit nicht für 1,5 Millionen Kinder aus armutsbetroffenen Familien in Hartz IV gilt. Das sei, so Hannemann, das, was die Kinder nämlich lernen.

Anrechnung des Kindergeld führt zu weniger Ausbildungschancen

In Deutschland herrscht ein Mangel an Fachkräften. Es werden nicht genügend Facharbeiter/innen ausgebildet. Um sich aber auf die Schule oder die Ausbildung konzentrieren zu können, benötigen die Kinder ein ausreichendes stabiles Umfeld, das jede Möglichkeit zur Ausbildung eröffnet.

Hierzu gehöre auch eine ausreichend gesunde Ernährung sowie eine technische Ausrüstung der Eltern, damit diese ihre Kinder unterstützen können.

“Wir brauchen keine neuen Arbeitnehmer/innen im Niedriglohnsektor, sondern wir brauchen Facharbeiter/innen. Es liegt an Ihnen Frau Paus, den zukünftigen 1,5 Millionen Facharbeiter/-innen das nötige Handwerkszeug an die Hand zu geben, damit sie Schule und Ausbildung erfolgreich absolvieren können”, so der flammende Appell von Inge Hannemann.

Anrechnung muss beendet werden

Es sei daher die Aufgabe der Familienministerin für alle Teile der Bevölkerung zu sorgen und nicht nur zum Wohl Weniger. Daher fordert Hannemann eine sofortige Beendigung bei Leistungsbeziehenden im SGB II und SGB XII. Gegen Armut helfe nämlich bekanntlich nur Geld.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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