Keine Hartz IV Trendwende

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Wenn die Bundesagentur für Arbeit von einer Trendwende spricht, sollte Obacht erste Bürgerpflicht sein

29.10.2013

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hatte sich vermutlich bewusst die Bildzeitung als Multiplikator ausgesucht, um die sogenannte „Trendwende bei Hartz IV“ aus allen PR-Rohren hinaus zu senden. So seien laut „Bild“ die Zahlen von Widersprüchen und Klagen an den Sozialgerichten gesunken. Die Zeitung berief sich in ihrem Bericht auf eine „Sonderauswertung“ der BA. Laut diesem Bericht seien bis zur Jahresmitte 279.990 neue Widersprüche und 55.070 Klagen registriert worden. Das seien etwa 23.000 weniger Widersprüche und gut 5000 weniger Klagen als Vorjahreszeitraum 2012.

Im Vergleich zu 2010 sei die Zahl der Widersprüche sogar um 107.000 sowie die Zahl der Klagen um rund 15.000 zurückgegangen. Sogleich bemühte sich die Deutsche Presseagentur dpa eine Anfrage bei dem BA-Vorstandsmitglied, Heinrich Alt“ zu unternehmen. Dieser sprach von einer „Trendwende“ und behauptet gar, dass dies am „wachsendem Vertrauen“ der Jobcenter liegen würde. Und am Montag jubelte Alt in der Bild „Die Trendwende ist geschafft“, nun gehe es aufwärts.

Doch das Jubeln hat vor allem für Betroffene einen fahlen Beigeschmack. Denn nicht etwa sinkende Zahlen bei der Kinder- oder Altersarmut ließ den obersten Behördenchef entzücken, nein es waren die angeblich geringeren Hartz IV Klagen, die bei den Gerichten eingingen. Bei genauem Hinsehen ist der „Erfolg“ jedoch eher dürftig. Nur 5000 weniger Klagen sind bei insgesamt 120.000 neu eingereichten Klagen im Vorjahr doch ein etwas dürftiges Ergebnis. Seit November 2012 warten nämlich etwa 204 000 Menschen auf eine Entscheidung bei einem Sozialgericht. Die meisten Sozialgerichte in Deutschland kommen nach wie vor nach eigenem Bekunden kaum hinterher, alle Klageerhebungen zeitnah zu bearbeiten.

So ist es auch kein Wunder, wenn Richter darauf hinweisen, dass vier von fünf Verfahren ohne Urteil beendet werden. Übersetzt bedeutet diese, dass die Verfahrensgegner nämlich schon auf Hinweis des Gerichtes eine Einigung ohne Urteil erreichen, weil eine Seite (meistens die Leistungsbehörde) einlenken. Demnach hätten beispielsweise die Jobcenter eine Klage schon im Vorfeld vermeiden können, wenn sie denn z.b. dem Antrag auf Mehrbedarf bei Diabetes stattgegeben hätten. Aber nein, um jeden Cent zu sparen, werden die Menschen geradezu dazu angehalten, sich mit Widersprüchen und Klagen zu wehren.

Auch auffällig: Im Jahre 2010 waren nach Zählungen der BA genau 4.894.285 Menschen auf das Arbeitslosengeld II angewiesen. Im Jahre 2013 sind es laut BA durchschnittlich 4.445.355 Personen in Deutschland, die Hartz IV beziehen müssen. Somit erscheint es nur logisch, dass bei sinkenden Bezugszahlen auch signifikant weniger Klagen eingereicht werden. Eine Trendwende, liebe Bundesagentur für Arbeit, sieht daher anders aus. (sb)

Bild: berwis / pixelio.de

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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