Bundesfamilienministerium will Hartz IV-Familien vom Betreuungsgeld ausschließen
14.03.2012
Laut uns vorliegender Informationen werden Hartz IV Familien von dem geplanten Betreuungsgeld ausgeschlossen. Alle außer Arbeitslosengeld-II und Sozialhilfe Bezieher können sich über die neuen einkommensunabhängigen Geldleistungen freuen. Ein erneuter Verfassungsbruch durch die Bundesregierung, ähnlich wie bereits beim Elterngeld.
Bereits im November 2011 hatten sich FDP und weite Teile der Union gegen ein Betreuungsgeld für Hartz-IV-Empfänger ausgesprochen. Schon das Elterngeld wurde für Arbeitslosengeld II Bezieher faktisch gestrichen, weil der Betrag auf die Regelleistungen angerechnet wird. Nun soll auch diese staatliche Subvention zur Förderung von Familien den Arbeitslosengeld-II Beziehern vorenthalten bleiben.
Betreuungsgeld ab 2013
Laut Plänen des Bundesfamilienministeriums soll das Betreuungsgeld ab 2013 installiert werden. Bislang fehlt ein konkreter Gesetzentwurf, der allerdings nach Angaben des Ministeriums bis spätestens Ostern verabschiedet werden soll. Geplant ist, dass das Betreuungsgeld „allen Eltern zustehen soll, die ihre Kinder zwischen einem und drei Jahren nicht in öffentliche Kindertagesplätze geben.“ Im ersten Lebensjahr des Kindes sollen Eltern jeweils zusätzlich 100 und ab dem zweiten 150 Euro pro Monat und je Kind erhalten. Die Leistungen werden unabhängig vom Einkommen der Eltern ausgezahlt.
Wer sich den Referentenentwurf für den Bundeshaushalt 2013 und die darauffolgenden Jahren anschaut, wird feststellen, dass relativ niedrige Finanzmittel für die neue Familienleistung angesetzt worden sind. Das lässt darauf schließen, dass Bezieher des Arbeitslosengeld II von der neuen Sozialleistung ausgeschlossen werden. In dem Entwurf werden für das Jahr 2013 rund 400 Millionen Euro als Ausgabe für das Betreuungsgeld veranschlagt. Ab 2014 sollen es 1,2 Milliarden Euro pro Jahr sein. Im Ursprung hatte die Koalition noch von 2,0 Milliarden Euro gesprochen. Dadurch, dass nunmehr Hartz-IV-Familien ausgeschlossen werden, müssen auch weniger Finanzmittel bereit gestellt werden.
Kompromiss auf Kosten der Hartz-IV-Familien
Die FDP, die sich im Grundsatz eigentlich gegen die „Herdprämie“ ausspricht, hatte bekräftigt, dass Hartz-IV-Empfänger zwar die Prämie ähnlich wie beim Elterngeld beantragen können, allerdings das Betreuungsgeld dann auf die laufenden ALG-II-Regelleistungen angerechnet werden wird. Die CSU, die die Herdprämie vorantrieb, konnte sich schnell mit dem Kompromissangebot auf dem Rücken der Betroffenen anfreunden.
Verfassungswidriges Betreuungsgeld?
Thorsten Kingreen, Jura-Professor an der Universität Regensburg, vertritt die Ansicht, dass bereits das Elterngeld gegen die bundesdeutsche Verfassung verstößt, weil das Neutralitätsgebot des Staates außer Kraft gesetzt wird. In keinem Land der Erde gibt es Sozialleistungen, bei denen Reiche viel und Arme wenig bzw. überhaupt nichts bekommen. Das Kalkül des Staates scheint offensichtlich: Besserverdiener sollen mehr Kinder bekommen und einkommensschwache anscheinend eher keine. Ähnlich kann auch die Entscheidung der schwarz-gelben Bundesregierung betrachtet werden, wenn Eltern, die Hartz IV-Leistungen beziehen müssen, vom der Familienleistung ausgeschlossen werden. (sb)
Lesen Sie dazu:
Jura-Professor: Elterngeld ist verfassungswidrig
FDP: Kein Betreuungsgeld bei Hartz IV
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