Jobcenter verschwenden jährlich 357 Millionen Euro für unsinnige Maßnahmen

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Unter dem Prinzip von „Fördern und Fordern“ sollen Betroffene von Hartz IV in Arbeit vermittelt werden und dazu die notwendige Förderung erhalten. Das umfasst eigentlich qualifizierte Weiterbildungen und sogenannte Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt. Doch lediglich 2 Prozent der Betroffenen erhalten überhaupt die Möglichkeit, an Weiterbildungen teilzunehmen. Immer wieder wird Kritik laut, dass die Maßnahmen inhaltlich völlig irrelevant für die Eingliederung der Betroffenen in den Arbeitsmarkt sind. Der Bundesrechnungshof hat jetzt festgestellt, dass die Jobcenter und Arbeitsagenturen in 2017 einen riesigen Betrag für unbesetzte Plätze bei Maßnahmen ausgegeben haben – 357 Millionen Euro, für nichts.

Jährliche Millionenausgaben für unsinnige und unbesetzte Maßnahmen

Immer wieder gibt es Berichte über sinnlose Qualifizierungsmaßnahmen, in denen Betroffene mit Dingen beschäftigt werden, die mit ihrer persönlichen Situation oder einer möglichen Eingliederung in den Arbeitsmarkt wenig zu tun haben. Tatsächliche berufliche Weiterbildungen erhalten ohne nur zwei Prozent der Betroffenen und dass, obwohl gerade die Qualifizierung als Aushängeschild des Systems Hartz IV gefeiert wird.

Der Bundesrechnungshof hat ermittelt, dass die Jobcenter und Agenturen für Arbeit im Jahr 2017 über 357 Millionen Euro für Maßnahmen ausgegeben haben – und das sind nur die Kosten für Plätze die gar nicht benötigt wurden, bzw. bei denen die Teilnahmeplätze unbesetzt blieben. Bei dieser Zahl handelt es sich um eine Hochrechnung des Bundesrechnungshofes auf Grundlage einer Stichprobe bei fast 3.000 Arbeitsmarkmaßnahmen.

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Bundesrechnungshof fordert realistische Bedarfserhebung von Bundesagentur

Der Bundesrechnungshof fordert nun eine schärfe Prüfung der Ausgaben, insbesondere angesichts des Umstandes, dass die Bundesagentur aufgrund der Corona-pandemie all ihre Rücklagen aufgebraucht hat. Auch inhaltlich sollten die Kurs-, Seminar- und Fortbildungsmaßnahmen überprüft werden. Der Bundesrechnungshof hatte schon in der Vergangenheit kritisiert, dass die Bundesagentur und Jobcenter die Maßnahmen weniger pauschal vergüten sollten, sondern nach tatsächlichem Bedarf.

Der Bundesagentur und den Jobcenter fehlt offensichtlich ein Überblick über die Auslastung der einzelnen Maßnahmen. 2019 hatte die Bundesagentur etwa 830.000 Teilnehmer in arbeitsmarktpolitischen maßnahmen, von denen aber auch nur etwa die Hälfte von den Agenturen und Jobcenter selber vermittelt wurden.

Bild: Asya / AdobeStock

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