Jobcenter lässt Schwerkranke im Stich

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Skandal: Ein Ehepaar mit Behinderung könnte bald obdachlos sein, wenn das Jobcenter sich weiterhin weigert, die Kosten für den Umbau für ein behindertengerechtes Bad zu übernehmen

29.06.2015

Edgar und Monika Verley sind verzweifelt. Obwohl das Jobcenter in Menden dem körperlich behinderten Ehepaar den Umzug in eine behindertengerechte Wohnung zugesagt hatte, macht das Amt nun doch einen Rückzieher. Zwar darf das Paar in die neue Wohnung umziehen, die Kosten für den Umbau eines behindertengerechten Badezimmers will das Jobcenter jedoch nicht mehr übernehmen. Aber ohne barrierefreies Bad können die Verleys nicht in die neue Wohnung einziehen. Da ihre alte Wohnung zum 31.7. gekündigt ist, befürchtet das Paar Ende Juli auf der Straße zu sitzen. „Das Jobcenter macht uns obdachlos“, so der Vorwurf von Herrn Verley im Gespräch mit der „WAZ“.

Die Verleys sind auf ein behindertengerechtes Bad angewiesen
Der 43-Jährige ist zu 100 Prozent gehbehindert. Er ist aufgrund einer Skelettdysplasie auf den Rollstuhl angewiesen. Auch seine Frau ist körperlich eingeschränkt. Zudem hatte Herr Verley der Zeitung zufolge kürzlich einen Herzinfarkt, von dem er sich eigentlich in Ruhe erholen müsste. Aber das Jobcenter Menden lässt ihm keine Ruhe. Denn der vorgesehene Umzug Ende Juli kann nicht stattfinden, wenn sich das Jobcenter weiterhin weigert, die Kosten für den Umbau eines behindertengerechten Badezimmers zu übernehmen. Dabei wurde die Behörde vor Unterschrift des Mietvertrages über alles informiert und hat dem Umzug auch zugestimmt. „Nachdem wir die Zusage vom Jobcenter hatten, haben wir unsere jetzige Wohnung gekündigt. Und zwar zum 31. Juli“, berichtet Herr Verley.

Das Badezimmer sei derzeit eine Großbaustelle, auf der allerdings niemand mehr arbeitet. „Über 7000 Euro Umbaukosten hängen in der Luft“, so der gehbehinderte Mann. „Ohne das Geld macht der Fliesenleger nicht weiter – und wir bekommen kein Badezimmer.“ Das Jobcenter lehnte den Kostenvoranschlag des Fliesenlegers über 6.430 Euro ab. „Das ist angeblich billiger zu bekommen, sagt das Jobcenter. Dabei haben wir den Preis schon um 3.000 Euro gedrückt“, so der 43-Jährige.

Das Ehepaar hat mittlerweile einen Eilantrag auf Rechtsschutz beim Sozialgericht in Dortmund gestellt, um das Jobcenter auf Zahlung der Fliesenlegerarbeiten zu verklagen. Eine andere Möglichkeit sehen die Verleys nicht mehr. „Das Badezimmer muss doch fertig werden. Ohne sanitäre Anlagen können wir dort unmöglich einziehen. Und zum 31. Juli müssen wir aus unserer jetzigen Wohnung raus“, berichtet Herr Verley. „Wenn das Jobcenter nicht zahlt, sind wir obdachlos.“

Das Paar hofft nun darauf, dass ihnen zustehende Leistungen auch gezahlt werden. Dem 43-Jährigen zufolge war dies aber bereits einige Male nicht der Fall. „Meiner Meinung nach ist so ein Verhalten verachtend gegenüber Menschen mit Behinderung.“

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