Hartz IV-Behörde lässt Künstlerin verhungern
25.06.2016
Kerstin Gundt, ist Liedermacherin, Autorin und Journalistin und gibt Seminare zu literarischem Schreiben. Arbeitslos ist sie keineswegs. Leben kann sie davon nicht: Für ihre Bücher bekommt sie 7% vom Verkaufspreis, CDs zu produzieren kostet mehr, als es einbringt. Kurz: Kerstin Gundt ist von Hartz IV abhängig.
Das SGB sagt deutlich, dass das Amt die Kosten für Dienstleistungen und Fähigkeiten übernehmen muss, die der Selbstständigkeit dienen. Davon sieht die Betroffene aber nichts, nicht einmal Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss.
Frau Gundt klagt außerdem auf Mehrbedarf, denn dauerhafte, unabweisbare Bedarfe von erheblicher Größenordnung hat das Jobcenter zu erstatten. Trotz eindeutiger Atteste vom Arzt weigert sich das Jobcenter seit fünf Jahren, ihr nötige Medikamente zu bezahlen. Sie bekommt nicht einmal Geld für neue Kleidung, obwohl sie ebenfalls Anspruch darauf hat. Den Umzug in eine neue Wohnung musste die Künstlerin selbst bezahlen.
Nicht einmal, als sie hungerte, weil sie kein Geld hatte, Essen zu kaufen, gewährte das Jobcenter zusätzliche Mittel. Das Jobcenter in Pankow lehnt es ab, Computer und Drucker zu bezahlen, die Frau Gundt für ihre Arbeit braucht wie ein Maurer seine Kelle.
2015 entstand ihr ein Schaden von 70 Euro, weil das Jobcenter Geld zu spät überwies und Überweisungen deshalb zu spät vom Konto abgingen.
Frau Gundt fordert jetzt eine Existenzgrundlage für Kunstschaffende, denn heute müsse ein Autor mindestens 6 Bücher pro Jahr veröffentlichen, um überhaupt auf Hartz-IV-Niveau zu kommen. Fast alle Künstler können also von ihrer Arbeit nicht leben.
Im Mai 2016 verklagte Kerstin Gundt vor dem „Kapitalismus-Tribunal“ in der Schweiz die „Hartz-IV-Verbrecher“. Die Künstlerin führt ihre Prozesse seit vielen Jahren nicht nur für sich, sondern auch, um anderen Opfern zu ihrem Recht zu verhelfen. Sie hat sogar ein Buch geschrieben „Rettet den Sozialstaat. Fakten gegen Vorurteile“, in dem sie Alternativen zu der antisozialen Politik der Herrschenden aufzeigt.
Künstler, die in der Hartz-IV-Falle sitzen, werden vom Jobcenter massiv beim Ausüben ihres Berufes behindert: Sie können die Kosten für Werbung, Computer, Drucken, oder für Leinwand, Pinsel, Farben, Kameras etc. unmöglich von 13 Euro am Tag bezahlen. Deshalb brauchen sie andere Möglichkeiten, sich finanziell abzusichern.
Die Jobcenter verbieten Künstlern in andere Städte zu reisen und zwingen sie bei künstlerischen Ausgaben, sich diese genehmigen zu lassen. Zudem erkennen Behörden künstlerische Arbeit nur bei finanziellem Erfolg an – ein Angriff auf das Wesen der Kunst. Für kreativ Arbeitende ist das, als würde man ihnen die Hände abhacken.
Kerstin Gundt steht für unzählige andere Künstler, deren existentielle Bedeutung für Gesellschaft und Demokratie die neoliberale Barbarei mit Füßen tritt. (Utz Anhalt)
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