Jobcenter Gnadenlos – Behörde strich Enkelin Hartz IV Leistungen

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Enkelin wohnt bei der Oma – Jobcenter strich Hartz IV Leistungen

Die Hartz IV Gesetzgebungen (SGB II) haben Lücken wenn Konstallationen eintreten, die von der Norm abweichen. Das hat dann fatale Folgen für Leistungsberechtigte. So schloss das Jobcenter eine Enkelin aus einer Bedarfsgemeinschaft aus, weil die Betroffene bei ihrer Oma wohnte. Die Behörde strich alle Hilfeleistungen.

Wer Hartz IV Leistungen bezieht, bildet eine Bedarfsgemeinschaft. In dieser befinden sich alle Personen, die in einem Haushalt wohnen und alle gemeinsam wirtschaftlich für sich einstehen. Eine Bedarfsgemeinschaft wirkt sich auch auf den Hartz IV Bedarf aller in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Menschen.

Bedarfsgemeinschaften kennen nur die Norm

In den Sozialgesetzgebungen sind Bedarfsgemeinschaften, die der “Norm” entsprechen. Erfasst werden somit Eltern, Kinder sowie Ehe- und eheähnliche Gemeinschaften. Nicht erfasst ist das Zusammenleben einer Großmutter sowie einer Enkelin. Sie bilden keine Bedarfsgemeinschaft, auch wenn sie gemeinsam in einem Haushalt leben.

Wie die Kanzlei “Rightmart” berichtet, wurden einer 16-jährigen jungen Frau die Hartz IV Leistungen versagt, weil sie bei ihrer Großmutter lebt. Und das, obwohl die Oma sogar das Sorgerecht für die Enkelin hat. Da sie kein Teil der Bedarfsgemeinschaft sei, würde auch kein SGB II-Anspruch bestehen, so die Begründung in dem Bescheid.

Zusätzlich vertrat das Jobcenter die Ansicht, dass die Betroffene selbst keinen Hartz IV-Antrag stellen dürfe, da sie die britische Staatsbürgerschaft habe. Dies würde aus dem Schulbesuch ergeben. “Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt, sind nach § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b von der Arbeitslosenhilfe ausgeschlossen”, so das Jobcenter.

Oma und Enkelin setzen sich gegen das Jobcenter zur Wehr

Die Kanzlei konnte dem Jobcenter allerdings rechtlich auf die Sprünge helfen und einen Leistungsanspruch durchsetzen. Denn das “Aufenthaltsrecht der jungen Frau ergebe sich nämlich nicht nur aus ihrem Schulbesuch. Vielmehr spielt die familiäre Situation hier eine übergeordnete Rolle. Schließlich hat die Großmutter das Sorgerecht für ihre Enkelin und kümmert sich um sie”, so die Anwälte.

Dem Widerspruch wurde stattgegeben. Allerdings zeigt sich, dass sich Hartz IV Beziehende nie auf Bescheide des Jobcenter verlassen sollten. Schon gar nicht, wenn Leistungen nicht bewilligt oder gekürzt werden. Den Hartz IV Bescheid können Hartz IV Beziehende hier kostenlos prüfen lassen.

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