Ab sofort Corona-Impftermine für Hartz IV Bezieher

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Ab heute Impfterminvergabe für Hartz IV Bezieher in Niedersachsen

Ab heute (10.Mai) können sich Hartz IV Beziehende für einen Impftermin in Niedersachsen anmelden. Auch weitere Bundesländer wollen diesen Schritt gehen. Um die Berechtigung nachzuweisen sollte ein aktueller Hartz IV Bescheid vorgelegt werden.

Seit heute Impftermin möglich

Ab Montag, 10. Mai, ab 8 Uhr, können sich alle in Niedersachsen wohnenden Arbeitslosengeld II Bezieherinnen und Bezieher zu einer Impfung gegen das Coronavirus (SARS-CoV-2) anmelden. Das teilte am Donnerstag das Land Niedersachsen mit. “Die Anmeldung für einen Impftermin in den örtlichen Impfzentren kann im Internet unter www.impfportal-niedersachsen.de sowie unter der Hotline des Landes unter 0800 9988 665 erfolgen”, teilt die kommunale Arbeitsvermittlung “MaßArbeit” mit.

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Onlineportal zur Anmeldung nutzen

Aufgrund des zu erwartenden hohen Anrufaufkommens an der Hotline empfiehlt das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ausdrücklich, vor allem das Onlineportal für die Anmeldung zu nutzen. Auch bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten können die Berechtigten ab dem 10. Mai Termine vereinbaren, sofern in den Praxen Impfstoff zur Verfügung steht.

Das Ministerium weist darauf hin, dass eine Auswahl des Impfstoffs weiterhin nicht vorgesehen ist. Aus der grundsätzlichen Impfberechtigung erwachse zudem kein Anspruch auf eine sofortige Impfung.

Als Vorlage dient ein aktueller Hartz IV-Bescheid

Wichtig: Zum Impftermin muss ein Nachweis über den Bezug von SGB II (Hartz 4) mitgebracht werden.

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