Medikamente: Jetzt Befreiung für Zuzahlung beantragen
Nicht alle Leistungen im Gesundheitswesen sind für die Versicherten kostenfrei. Unter anderem bei Medikamenten müssen Patienten eine Zuzahlung leisten. Doch für manche Menschen besteht die Möglichkeit, sich von dieser befreien lassen. Apotheker informieren darüber.
Apotheker informieren über Zuzahlungsbefreiung
Bei manchen Gesundheitsleistungen, etwa bei der Arzneimittelabgabe, ist für Patienten eine Zuzahlung gesetzlich vorgesehen. Wie „Der Westen“ berichtet, informieren die Apotheker in Düsseldorf über die Möglichkeiten einer Zuzahlungsbefreiung und geben Unterstützung durch die Ausstellung von Quittungen und Sammelbelegen. Petra Herrmann, Pressesprecherin der Apotheker in Düsseldorf, erläutert: „Grundsätzlich müssen alle volljährigen Patienten bei Arzneimitteln, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden, zuzahlen.“ Die Expertin weiter: „Erst nach Erreichen der Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens bzw. einem Prozent bei chronisch kranken Patienten können sich Versicherte von den Zuzahlungen befreien lassen.“
Befreiung jedes Jahr erneut beantragen
Dazu müssen Patienten einen entsprechenden Antrag bei ihrer jeweiligen Krankenkasse stellen. Wenn sich absehen lässt, dass die Belastungsgrenze im Kalenderjahr erreicht wird, ist dies bereits zu Jahresbeginn möglich. Kinder und Jugendliche sind ohnehin bis zu ihrem 18. Geburtstag grundsätzlich von der gesetzlichen Zuzahlung zu Arzneimitteln befreit. „Es ist zu beachten, dass die Bescheinigung über eine Zuzahlungsbefreiung jeweils nur für ein Kalenderjahr gilt. Eine bisher geltende Zuzahlungsbefreiung muss daher für 2015 neu beantragt werden“, erklärt Petra Herrmann.
Jährliche Belastungsgrenze für Zuzahlungen
Mit dem Zuzahlungsrechner, der auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de zu finden ist, können alle gesetzlich Krankenversicherten ermitteln, wie hoch ihre jährliche Belastungsgrenze für Zuzahlungen ist. Wenn der Eigenanteil für Rezeptgebühren und andere Ausgaben diesen Betrag übersteigt, kann bei der Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragt werden. Wenn vom verordnenden Arzt kein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient keine entsprechende Bescheinigung seiner Krankenkasse in der Apotheke vorlegen kann, sind Apotheken gesetzlich verpflichtet, die Arzneimittelzuzahlungen einzuziehen und an die Krankenkassen weiterzuleiten.
7,5 Millionen Menschen in Deutschland sind von Zuzahlung befreit
Bei Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen nach Informationen der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) auf zehn Prozent des Preises, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro. Wenn der Preis weniger als fünf Euro beträgt, sinkt auch die Zuzahlung auf diesen Betrag. Apotheker stellen Quittungen über Zuzahlungen aus. „Wir unterstützen unsere Kunden und Patienten bei der Beantragung der Zuzahlungsbefreiung, in dem wir Quittungen über Zuzahlungen ausstellen – einzeln oder als Sammelbeleg für ein Jahr“, sagt Petra Herrmann. Die Zuzahlungen für Arzneimittel in ganz Deutschland summieren sich den Angaben zufolge auf 2,0 Milliarden Euro. Befreit von der Zuzahlung sind derzeit 7,5 Millionen Patienten. 7,0 Millionen von ihnen leiden an chronischen Erkrankungen.
Viele Medikamente ohne Zuzahlung
Wie das Bundesministerium für Gesundheit auf seiner Internetseite mitteilt, gibt es mittlerweile ohnehin viele Medikamente, für die auch Versicherte ohne entsprechende Befreiung nichts mehr zuzahlen müssen. Dort ist zu lesen: „Diese Zuzahlungsbefreiung soll ein Anreiz für Ärzte und Patienten sein, sich für ein vergleichsweise günstiges Medikament zu entscheiden bzw. dem Apotheker die Auswahl eines solchen zu überlassen, wenn verschiedene geeignete Präparate zur Verfügung stehen und keine medizinischen Gründe dagegen sprechen. Denn in Deutschland gibt es viele Arzneimittel mit vergleichbarer Wirkung und Qualität und zum Teil auch identischer Zusammensetzung, deren Preise aber sehr unterschiedlich sind.“ (ad)
Bild: I-vista / pixelio.de
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