Jeder 4. Erwerbslose sofort in der Hartz IV Falle

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Jeder vierte Erwerbslose sofort in der Hartz IV Falle

29.12.2011

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg rutscht jeder vierte zuvor Erwerbstätige bei beginnender Arbeitslosigkeit in die Hartz IV Falle. Einer der Hauptgründe: Viele Betroffenen waren im Vorfeld nur kurzfristig sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Etwa ein Drittel war zudem bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt.

Die aktuellen Zahlen der BA zeigen, wie stark der sogenannte Niedriglohnsektor ausgebaut wurde. Jeder vierte Beschäftigte, der seine Arbeit verliert, ist im Anschluss statt auf das Arbeitslosengeld Eins, auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angewiesen. Immer mehr Erwerbslose bekommen demnach zu wenig oder kein Geld aus der Arbeitslosenversicherung ausgezahlt. Etwa ein Drittel war zuvor als Zeitarbeiter in einer Leiharbeitsfirma beschäftigt. Laut der vorliegenden Auswertung der Bundesarbeitsagentur ist die Zahl der Neu-Erwerbslosen, die nach Verlust des Arbeitsplatzes auf Hartz IV angewiesen sind, seit 2008 kontinuierlich gestiegen.

Beschäftigungszeit zu kurz oder Entgelt zu niedrig
In dem Resümee der BA-Analyse ist zu lesen, dass „entweder die Beschäftigungszeit zu kurz war, um entsprechende ALG I Ansprüche zu erwerben, oder das zuvor erhaltene Einkommen aus Arbeitslohn zu niedrig ausgefallen ist, um mit dem daraus abgeleiteten Arbeitslosengeld-Anspruch den Bedarf zu decken und muss mit Arbeitslosengeld II aufgestockt werden.“ In den letzten 12 Monaten gerechnet bis zum November diesen Jahres 2011 verloren rund 2,8 Millionen Menschen in Deutschland ihre Arbeitsstelle. Etwa 737.000 Erwerbslose mussten direkt einen Hartz IV-Antrag stellen. Umgerechnet auf den Monat waren dies somit 61.000 Betroffene monatlich. Vergleicht man die Zahlen mit November 2008, waren es damals noch rund 10.000 Betroffene (58.000) weniger.

Wann erwerben Beschäftigte einen Arbeitslosengeld-Anspruch
Beschäftigte, die in den letzten zwei Jahren vor der eingetretenen Erwerbslosigkeit mindestens ein Jahr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, erwerben einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld Eins (ALG 1). In der Regel besteht dieser Anspruch ein Jahr lang. Wer danach noch keinen Job gefunden hat, besitzt einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II (ALG 2). Laut BA beläuft sich der durchschnittliche ALG I Anspruch (gemessen an dem vorigen Verdienst) auf 812 Euro. Ein Single-Haushalt im Hartz IV-Bezug erhält monatlich 364 Euro plus Miete für eine „angemessene Wohnung“.

Neben dem Alter des Betroffenen ist auch die zuvor erworbene Ausbildung entscheidend. Ausgebildete Fachkräfte sind laut BA etwas weniger von einem sofortigen ALG II Bezug betroffen (jeder Fünfte). Wer über eine „geringqualifizierte“ Ausbildung verfügt, hat demnach ein höheres Risiko, sofort in die Hartz IV Falle zu rutschen. Hier sei es jeder zweite, wobei die BA keine genauen Angaben darüber macht, wer Geringqualifiziert oder als Fachkraft gilt. Besonders stark vertreten sind bestimmte Branche wie dem Gast- und Hotelgewerbe oder die Zeitarbeit.

Ausbau des Niedriglohnsektor gefährdet Existenzen
„Die Zahlen zeigen, dass immer mehr Menschen im Niedriglohnsektor in Kurzzeit beschäftigt werden“, mahnte Sebastian Bertram von „gegen-hartz.de“. Vor allem die Leiharbeitsbranche bedient und entledigt sich der Mitarbeiter, um den Profit zu steigern. Annlie Buntenbach vom Deutschen Gewerkschaftsbund DGB sagt, dass die Auswertung zeigt, "wie löchrig der Schutz der Arbeitslosenversicherung geworden ist und wie viele Menschen in prekären Jobs arbeiten müssen". Daher sollten die Anspruchsberechtigungen für das Arbeitslosengeld Eins gelockert werden, so die Forderung der Gewerkschafterin. So könne „vielen Menschen Hartz IV erspart werden“. (sb)

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Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de