Ifo-Chef lässt gegen-hartz.de abmahnen

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Der Vorsitzende des IFO-Institutes, Prof. Hans-Werner Sinn, lässt den Hauptverantwortlichen der gegen-hartz.de Redaktion durch einen Anwalt kostenpflichtig abmahnen

Der Vorsitzende des Münchner Institutes für Wirtschaftsforschung (IFO), Prof. Hans Werner Sinn, hat den Hauptverantwortlichen der Redaktion "gegen-hartz.de" durch einen Anwalt kostenpflichtig abmahnen lassen. Hintergrund der Abmahnung war ein Artikel über die Forderung Sinns, "Hartz-IV-Sätze regionalisiert" zu staffeln. Der Artikel war am 9. November 2009 auf der Website www.gegen-hartz.de erschienen. Der Artikel als solches wurde nicht beanstandet, lediglich die Überschrift. Die Überschrift drückte aus, Herr Sinn wäre für „Hartz IV Kürzungen“. Prof. Sinn sieht in der Überschrift eine Falschaussage unsererseits. Doch wie kamen wir zu dieser Annahme?

Prof. Dr. Dr. Hans-Werner Sinn sagte gegenüber der Financial Times Deutschland (FTD), 9. November.2009, (Nr. 216, S. 14):

"Die Hartz-IV-Sätze könnten freilich regionalisiert und an das Preisniveau vor Ort angepasst werden. Es kann nicht sein, dass der Hartz-IV-Empfänger in Ostberlin dasselbe kriegt wie der in Hoyerswerda, obwohl er in Berlin mehr für die Lebenshaltung bezahlen muss."

Da eine Erhöhung der Hartz IV Sätze aktuell nicht im Gespräch ist, Prof. Sinn sich unserer Kenntnis nach nicht derartig geäußert hat, mussten wir davon ausgehen, dass Prof. Sinn seine Aussagen auf die aktuelle Rechtslage stützt. Aktuell bekommt in Berlin ein ALG II Empfänger 359 Euro Regelleistung pro Monat für seine Lebenshaltungskosten. Wenn Prof. Sinn also sagt, Zitat: "Es kann nicht sein, dass der Hartz-IV-Empfänger in Ostberlin dasselbe kriegt wie der in Hoyerswerda, obwohl er in Berlin mehr für die Lebenshaltung bezahlen muss." lässt für uns nur den Schluss zu, dass der ALG II Empfänger in Hoyerswerda zuviel ALG II bekommt, denn dessen Lebenshaltungskosten sind ja geringer. Dass diese Ungerechtigkeit durch eine Erhöhung der Regelleistung des ALG II Empfänger in Berlin zu realisieren wäre, hat Prof. Sinn unserem Wissen nach nicht geäußert. Eine derartige Interpretation lässt die Aussage von Prof. Sinn aus unserer Sicht auch nicht zu.

In dem selben Interview mit der FTD sagte Prof. Sinn hinsichtlich der aktuellen Löhne, Zitat: "Die Ostdeutschen sind sich gegenseitig zu teuer." und zur ALG II Regelleistung, Zitat: "Die Differenzierung nach der Kaufkraft ist erforderlich. Ich würde außerdem die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Hartz IV deutlich verbessern, um auch so stärkere regionale Lohnunterschiede zu ermöglichen, die den Standortbedingungen entsprechen."

In diesem Interview ist für uns nirgendwo ersichtlich, dass sich Prof. Sinn für eine Erhöhung der ALG II Regelsätze ausspricht. Vielmehr schätzt Herr Sinn anscheinend das Lohnniveau in Ostdeutschland als zu hoch ein und schlägt vor, über eine "Differenzierung nach der Kaufkraft" der ALG II Regelsätze "stärkere regionale Lohnunterschiede zu ermöglichen". Im Umkehrschluss bedeutet das für uns, dass ALG II Betroffene bei dem vorgeschlagenen Modell der "Staffelung der Hartz IV Sätze" nach regionalen Gesichtspunkten tatsächlich weniger Hartz IV Leistungen erhalten würden, wenn sie beispielsweise in ostdeutschen Regionen leben würden.

Eine inhaltliche Auseinandersetzung soll aus unserer Sicht anscheinend nicht geführt werden. Vielmehr sollen wir mittels einer "Vertragsverpflichtung" dazu verpflichtet werden, die Überschrift abzuändern und die Kosten des gegnerischen Anwaltes tragen. Der Gegenstandwert wird bei 10.000 Euro bemessen. Zudem sollen wir eine Richtigstellung veröffentlichen.

Hier nun die Richtigstellung zu der wir rechtlich verpflichtet sind:
In unserem Internetauftritt haben wir mit der Überschrift zu einem Beitrag zu regional gestaffelten Hartz IV Sätzen behauptet, "ifo-Chef für gestaffelte Hartz IV Kürzungen" Hierzu stellen wir richtig: Der Ifo-Chef hat sich nicht für Hartz-IV Kürzungen ausgesprochen. Die Redaktion

Der Aufforderung von Seiten des gegnerischen Anwalts, eine Änderung der Überschrift vorzunehmen, werden wir ebenfalls nachkommen. Wir können nicht durch Zitate oder Verlautbarungen durch Herrn Sinn belegen, dass Herr Sinn eine „Hartz IV Kürzung“ vorschlägt. Wir hatten jedoch die Aussagen des Herrn Sinn so interpretiert. Aber: Wir würden es begrüßen, wenn sich Herr Sinn für eine Anhebung der ALG II Regelsätze einsetzt, damit Erwerbslose aus unserer Sicht wieder ein menschenwürdiges Leben führen können. Allerdings gehen wir davon aus, dass eine solche Forderung von Seiten des IFO-Institutes nie geschehen wird. Für die Redaktion gegen-hartz.de, Sebastian Bertram, (Abdruck frei, 03.12.2009)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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