Wir berichten regelmäßig über die Abschläge, die Rentner leisten müssten, wenn Sie vorzeitig in den Ruhestand gehen. Wenig bekannt ist, dass Sie umgekehrt Zuschläge auf Ihre Rente erhalten, wenn Sie über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten.
Inhaltsverzeichnis
Warum gibt es die Zuschläge?
Je länger Beschäftige erwerbstätig sind und deshalb Beiträge leisten, desto mehr Geld fließt in die Rentenkasse. Die Rentenversicherung honoriert diese längere Lebensarbeitszeit mit einem Zuschlag. Wenn jemand allerdings früher in Rente geht, dann zahlt er weniger Beiträge in die Kasse ein, und die Rente muss zudem länger gezahlt werden. Deshalb gibt es einen Abschlag.
Wie hoch ist der Rentenzuschlag?
Wenn Sie Ihre reguläre Altersrente über den Rentenbeginn hinaus verschieben und stattdessen weiter arbeiten, dann erhalten Sie für jeden Monat über der Regelaltersgrenze einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf Ihre Rente, und hinzu kommen außerdem noch die zusätzlich in die Rentenversicherung gezahlten Beiträge.
In einem Jahr längerer Arbeit sammeln Sie also für diese Zeit allein sechs Prozent mehr Gesamtrente an, und obendrauf kommen auch noch die laufenden Beiträge für die Rentenkasse. Sie erhöhen Ihre Rente also gleich doppelt.
Unbegrenzter Hinzuverdienst
Sie haben keine Verdienstgrenzen für die Höhe ihres Erwerbseinkommens nach Überschreiten des Regelalters. Auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie also Entgeltpunkte bis zur Beitragsbemessungsgrenze sammeln.
In Rente gehen und Rentenbeiträge leisten?
Anstatt weiterzuarbeiten, um Ihre Rente zu erhöhen, obwohl Sie in Rente gehen könnten, können Sie auch regulär in Altersrente gehen und zusätzlich zur Rente arbeiten. Auch hier können Sie für eine höhere Rente sorgen, dabei gibt es allerdings einiges zu beachten.
Sie müssen mit Ihrem Arbeitgeber die Beiträge vereinbaren
Wichtig ist Folgendes: Ab der Regelaltersgrenze müssen Sie keine Beiträge mehr für die Rentenversicherung zahlen, wenn Sie nebenbei weiter erwerbstätig sind. Nur der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil an die Rentenkasse weiter, doch dadurch erhöht sich Ihre Rente nicht.
Keine Beiträge zahlen zu müssen, bedeutet allerdings, dass Sie Ihrem Arbeitgeber auch ausdrücklich mitteilen müssen, dass er von Ihrem Gehalt Beiträge an die Rentenversicherung abführen soll. Ihre Rente erhöht sich dann einmal pro Jahr, und die erhöhte Rente bekommen Sie dann ab Juli des folgenden Jahres.
Auch hier gilt: Für die Rente, die aus den weiter gezahlten Beiträgen entsteht, bekommen Sie einen Zuschlag in Höhe von einem halben Prozent für jeden Monat zwischen dem Erreichen des normalen Rentenalters und dem Beginn der höheren Rente. Die zusätzlich gezahlten Beiträge steigern ihre Rente noch einmal.
Müssen Sie einen Rentenantrag stellen?
Nein, das müssen Sie nicht. Kein Gesetz verpflichtet Sie dazu, beim Erreichen der Regelaltersgrenze einen Rentenantrag zu stellen. Auch mit aktuell 66 Jahren und zwei Monaten können Sie also weiterarbeiten, ohne einen Rentenantrag zu stellen, beziehungsweise sich von der Altersrente befreien lassen zu müssen.
Achten Sie auf Ihren Arbeitsvertrag
Was für den Gesetzgeber gilt, gilt nicht notwendig für Ihren Arbeitgeber und Ihren Arbeitsvertrag. So legen manche Firmen fest, dass das Angestelltenverhältnis mit dem Beginn des regulären Rentenbeginns endet, und diese Klausel ist vollkommen legal. Auch Tarifverträge einiger Branchen verpflichten auf ein bestimmtes Alter, in dem Erwerbstätige in die Rente eintreten.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.