Hinterbliebenenrente 2025: Höherer Freibetrag verschafft finanziellen Spielraum

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Seit dem 1. Juli 2025 dürfen Bezieherinnen und Bezieher einer Hinterbliebenenrente deutlich mehr dazuverdienen, ohne dass die Rentenzahlung sinkt. Der neue monatliche Freibetrag liegt nun bei 1 076,86 Euro Nettoeinkommen. Liegt Ihr Verdienst darunter, bleibt die Rente ungekürzt. Das Plus verschafft vielen Verwitweten ein spürbares finanzielles Polster und erleichtert den Weg zurück in den Berufsalltag.

Hintergründe zur Anpassung

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) passt den Freibetrag jedes Jahr an die allgemeine Lohnentwicklung an. Steigen die Einkommen, klettert auch die Grenze für Hinzuverdienste. Für Juli 2025 beträgt das Plus gut drei Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das Nachziehen verhindert, dass Rentenempfänger aufgrund von Inflation oder tariflichen Lohnerhöhungen sofort Rentenkürzungen hinnehmen müssen.

Ihr Nutzen: Sie können neue Arbeits- oder Minijob-Angebote annehmen, ohne jeden Euro zweimal umdrehen zu müssen.

So funktioniert die Anrechnung – in drei Schritten

1. Nettoeinkommen prüfen
Maßgeblich ist der Durchschnitt des vorigen Kalenderjahres. Für das aktuelle Rentenjahr 2025 zählt also Ihr Einkommen von Januar bis Dezember 2024.

2. Freibetrag vergleichen
Überschreitet Ihr damaliges durchschnittliches Monats netto 1 076,86 Euro, entsteht anrechenbares Einkommen.

3. Kürzung berechnen
40 Prozent des überzähligen Betrags werden von Ihrer Hinterbliebenenrente abgezogen.

Beispiel: Verdient eine kinderlose Witwe im Schnitt 1 700 Euro netto, übersteigt sie den Freibetrag um 623,14 Euro. 40 Prozent daraus sind 249,26 Euro – so viel kürzt die DRV monatlich. Die restliche Rente bleibt unangetastet.

Jede Waise darf unbegrenzt hinzuverdienen

Für Halb- und Vollwaisen gilt die Hinzuverdienstgrenze nicht. Wer eine Waisenrente bezieht, kann also auch in Vollzeit arbeiten oder Ferienjobs annehmen, ohne Abstriche zu riskieren. Damit fördert der Gesetzgeber den frühen Eintritt ins Berufsleben und vermeidet bürokratische Hemmnisse.

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Kinder erhöhen Ihren Freibetrag

Erziehen Sie waisenrentenberechtigte Kinder, wächst Ihre Freigrenze pro Kind um 228,40 Euro. Beispiel: Eine verwitwete Mutter mit zwei berechtigten Kindern darf 1 533,66 Euro netto verdienen, bevor eine Kürzung greift. Familien profitieren so stärker von Zusatzjobs oder Teilzeit-Erweiterungen.

Tipps zur Nettoeinkommensberechnung

  • Weihnachts- und Urlaubsgeld zählt: Sonderzahlungen fließen in die Durchschnittsbildung ein.
  • Steuerklassenwechsel prüfen: Ein Wechsel kann das Netto senken und damit mehr Rente retten.
  • Neue Jobs melden: Informieren Sie die DRV sofort, sobald Sie Ihre Arbeitszeit verändern.

Praxisvorteil: Wer die Durchschnittsbildung kennt, kann sein Einkommen gezielt steuern und Nachzahlungen vermeiden.

Wie Sie Kürzungen prüfen und anfechten

Stellt die DRV eine Rentenminderung fest, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Kontrollieren Sie:

  • Wurden nur Nettoeinkünfte von 2024 herangezogen?
  • Stimmt die Kinderzahl?
  • Sind Einmalzahlungen korrekt verteilt?

Fehler entdeckt? Legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein. Ein formloses Schreiben genügt. Fügen Sie Belege bei, zum Beispiel Gehaltsabrechnungen oder Geburtsurkunden Ihrer Kinder.

Service der Deutschen Rentenversicherung

Auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung stehen zwei kostenlose Broschüren bereit:

Hinterbliebenenrente: So viel können Sie hinzuverdienen
Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten

Sie können die Hefte herunterladen oder telefonisch bestellen. Dort finden Sie auch ein Rechentool, das Ihre persönliche Kürzung simuliert.

Warum sich Arbeit trotz Kürzung lohnen kann

Auch wenn die DRV 40 Prozent des Mehrverdienstes abzieht, bleiben Ihnen 60 Prozent plus die gekürzte Rente. Die Rechnung zeigt: Ein Nebenjob erhöht fast immer das Haushaltseinkommen. Außerdem können Sie durch mehr Beschäftigungsjahre eigene Rentenansprüche stärken und sozial eingebunden bleiben.

Ausblick: Weitere Anpassungen wahrscheinlich

Steigende Löhne und die anhaltende Debatte um Altersarmut machen jährliche Freibetragsanpassungen wahrscheinlich. Behalten Sie deshalb jede Juni-Mitteilung der DRV im Blick. So nutzen Sie Spielräume rechtzeitig.