Hilfe gegenüber dem Jobcenter durch Betreuung beim Bürgergeld

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Ein Betreuer kann Leistungsberechtigten beim Bürgergeld helfen, Anträge zu stellen, Rechte durchzusetzen und Finanzen zu organisieren. Berechtigte müssen sich dann nicht mehr allein mit dem Jobcenter auseinandersetzen.

Voraussetzung für eine gesetzliche Betreuung sind körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen wegen denen die Betroffenen ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können.

Bei was kann eine gesetzliche Betreuung Leistungsberechtigen konkret helfen?

Gesetzliche Betreuer können Unterlagen für Anträge zusammenstellen, Leistungsberechtigte zum Jobcenter begleiten und dort ihre Interessen vertreten.

Hilfe, das Recht durchzusetzen

Gerade Menschen, denen es schwerfällt, ihre Rechte zu vertreten, weil sie psychisch belastet sind, werden oft von Jobcentern rechtswidrig behandelt und sanktioniert.

Gesetzliche Betreuer unterstützen diese Leistungsberechtigten darin, ihre Rechte durchzusetzen, zum Beispiel beim Formulieren von Widersprüchen gegen Bescheide oder bei Klagen vor dem Sozialgericht.

Verwaltung der Finanzen und Dokumente

Für Leistungsberechtigte, die wegen ihrer Probleme die Übersicht über Finanzen und Behördenformulare verlieren, können gesetzliche Betreuer eine große Hilfe sein. Sie ordnen die Dokumente und verwalten die Finanzen, erstellen eine Haushaltsplan und berechnen die Ausgaben.

Wann ist eine gesetzliche Betreuung möglich?

Gesetzlich ist eine Betreuung notwendig, wenn ein Mensch seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Meist trifft dies bei psychischen Erkrankungen zu, sowie bei körperlichen Beeinträchtigungen. Demenz, Schlaganfälle oder Unfälle führen zum Beispiel plötzlich zur Notwendigkeit einer Betreuung.

Wer entscheidet über eine Betreuung?

Über eine rechtliche Betreuung entscheidet in Deutschland ein Gericht. Dieses bestimmt auch, wer die Betreuung übernimmt und welche Befugnisse dieser Mensch hat.

Werden Betreute entmündigt?

Nein, gesetzlich Betreute bleiben in Deutschland voll geschäftsfähig. Seit 1992 gibt es in Deutschland keinen Vormund mehr. Der gesetzliche Betreuer hilft den Betroffenen. Die Betreuten können aber ganz normal Verträge abschließen, in medizinische Behandlungen einwilligen oder diese ablehnen.

Was entscheidet der gesetzliche Betreuer?

Der gesetzliche Betreuer darf nur über das entscheiden, was das Gericht festlegt. Er richtet sich nach den Wünschen des Betreuten. Typische Betreuungen sind Gesundheitssorge, Vermögensverwaltung und Behördenangelegenheiten.

Betreuer und Gerichte

Bei weitreichenden Entscheidungen müssen die Betreuer das zuständige Gericht um Erlaubnis fragen. Zudem müssen sie dem Gericht einmal jährlich Informationen geben über den Gesundheitszustand der Betreuten sowie eine Übersicht über Vermögen und Konten zeigen.

Wo kann man eine gesetzliche Betreuung beantragen?

Eine gesetzliche Betreuung wird von Amtsgerichten angeordnet, und dort vom Betreuungsgericht. Anträge auf Betreuung stellen können die Betroffenen selbst oder ihre Angehörigen, bisweilen auch Vermieter, Nachbarn oder Pflegeeinrichtungen.

Psychiatrisches Gutachten und Betreuungsbedarf

Für das Gericht wird ein psychiatrisches Gutachten erstellt. Geht aus diesem ein Betreuungsbedarf hervor, dann ordnet das Gericht zuerst Betreuung für ein halbes Jahr an und prüft anschließend, ob es eine dauerhafte Betreuung für sieben Jahre gibt.

Wer übernimmt die Betreuung?

Die Mehrheit der Betreuenden sind Verwandte oder Ehrenamtliche. Auch Berufsbetreuer gibt es, und zu diesen gehören Anwälte, Sozialarbeiterinnen und Pädagogen.

Wer übernimmt die Kosten?

Bei Angehörigen oder Ehrenamtlichen ist die Betreuung kostenfrei, Berufsbetreuung kostet bis zu 44 Euro die Stunde. Wenn dies nicht aus eigener Tasche bezahlt werden kann, dann übernimmt der Staat die Kosten – beim Bürgergeld also das Jobcenter.

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