Heizkosten-Zuschuss bis zu 2000 Euro beantragen: Die Frist läuft heute aus!

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Heute läuft die Frist aus, um Hilfe bei Härtefällen für Heizkosten zu beantragen. Das kommt für Menschen in Frage, die mit Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizen. Diese Energieträger sind seit 2022 hohen Preissteigerungen ausgesetzt.

Frist läuft heute aus!

Um Lasten zu lindern, können die Betroffenen seit Mai diesen Jahres Härtefallhilfen beantragen. Die Frist für solche Anträge läuft indessen am 20. Oktober 2023 aus!

Wer kann die Heizkosten-Härtefallhilfe beantragen?

Eine Entlastung ist für alle Privathaushalte möglich, die mit nicht leitungsgebundenen Ernergieträgern heizen. Im Nachhinein werden diese dann bezuschusst, wenn sich der jeweilige Einkauf dieser Energien 2022 im Vergleich zu 2021 mehr als verdoppelt hat.

Ist dies der Fall, dann sind 80 Prozent der Kosten, die über die verdoppelten Preise hinausgehen, erstattungsfähig.

In Berlin gibt es bereits vorher Unterstützung

Berlin hat eine Sonderregel. Hier werden die Kosten sogar dann erstattet, wenn die Preise mehr als 70 Prozent über dem Vorjahr lagen und sich nicht verdoppelten.

Welche Preise gelten als Maßstab?

2021 wurden von Bund und Ländern sogenannte Referenzpreise festgelegt, um zu messen, ob sich die Preise verdoppelten.

Diese lagen bei Heizöl bei 71 Cent pro Liter, bei Holzpellets bei 24 Cent pro Kilogramm, bei Holzhackschnitzeln bei 28 Cent pro Kilogramm, bei Scheitholz bei 85 Euro je Raummeter, und bei Kohle wie Koks bei 36 Cent pro Kilogramm.

Mieter und Vermieter berechtigt

In vermieteten Mehrfamilienhäusern mit Zentralheizung und in Wohneigentümergemeinschaften können nur Vermieter/innen und Eigentümer/innen einen Härtefallantrag stellen.

Bei einem Antrag verpflichten sich diese dazu, ausgezahlte Entlastungen an die Mieter/innen und die Gemeinschaft der Eigentümer/innen weiterzugeben. Wichtig ist es für Mieter/innen, ihre Vermieter/innen darauf aufmerksam zu machen, den Antrag zu stellen.

Wieviel Ausgleich können Betroffene erwarten?

Die Höchstgrenze für mögliche Leistungen liegt bei einer Unterstützung von 2000 Euro für Privathaushalte.

Die Untergrenze liegt bei 100 Euro, die Betroffenen mindestens zustehen. In einem Mehrfamilienhaus mit Zentralheizung werden diese 100 Euro Mindestzahlung pro Wohnpartei berechnet, die Höchstgrenze liegt dann allerdings bei 1000 Euro.

Wieviel Gelder stehen bereit?

Die Bundesregierung stellt 1,8 Milliarden Euro für Härtefallhilfen bereit, Die Länder erhielten bisher circa 383.000 Anträge in einem Umfang von rund 160 Millionen Euro, und davon wurden bisher um die 123 Millionen Euro ausbezahlt. Es ist also noch reichlich Luft nach oben.

Wo können Betroffene einen Antrag stellen?

In Berlin, Bayern und Nordrhein-Westfalen auf folgenden Seiten Informationen zu den Härtefallregelungen gefunden werden:

Die Härtefallanträge werden auf den Antragswebseiten der jeweiligen Bundesländer beantragt: In Bayern, in Berlin . In Nordrhein-Westfalen
hier und in allen anderen Bundesländern hier.

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