Heinrich Alt: Hartz IV ist zu kompliziert

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BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt fordert pauschale Hartz IV Leistungen und die Einführung einer Bagatellgrenze bei Klagen an den Sozialgerichten

16.12.2011

Das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA) Heinrich Alt spricht sich für eine Vereinfachung des Hartz IV Rechts aus. Insgesamt sollen die Regelungen einfacher gestaltet werden, so Alt. Der Vorschlag ist nicht neu, schon einmal plädierte die BA für Neuregelungen, die pauschalisiert angewendet werden sollen. Für Hartz IV Betroffene wären solche Regelungen von Nachteil.

Seit der Neuordnung der Arbeitsmarktgesetze verantwortet das BA-Vorstandsmitglied Alt die Gesamtaufgabe SGB II. Bereits mehrmals setzte sich er für eine pauschale Regelungen bei den Hartz IV Unterkunftskosten ein. Nunmehr wiederholte der BA-Vizechef seine Forderungen gegenüber der Süddeutschen Zeitung (SZ). So sagte er in einem Interview gegenüber dem Blatt: „Wir sollten das Leistungsrecht einfacher machen, um mehr Zeit zu haben, die Menschen in Ausbildung und Beschäftigung zu bringen." Nach seinen Angaben würde bereits die Hälfte der zeitlichen Ressourcen für Berechnungen der Ansprüche in den Behörden verwendet werden. "Wir haben seit Einführung von Hartz IV in unseren Leistungsakten etwa drei Milliarden Blatt Papier. Die durchschnittliche Akte eines Hartz-IV-Haushalts beläuft sich auf ungefähr 650 Seiten", sagte Alt.

Prozesskostenbeihilfe bei "Bagatellen" soll gestrichen werden
Um nach seinen Worten „absurde Klagen zu verhindern“, sollte bei den Prozesskostenbeihilfen für Hartz-4-Bezieher eine Bagatellgrenze eingeführt werden. Alt ignoriert damit, dass die Hälfte aller Klagen an den Sozialgerichten erfolgreich sind. Was für Alt "Bagatellen" sind, sind für die Betroffenen lebensnotwendige Beträge, um die eigene Existenz und die der Familie zu sichern. Würde eine solche Grenze eingeführt, wären zahlreiche Klagen für die Mehrheit der Betroffenen finanziell unmöglich gemacht.

Im vergangenen Jahr erntete Alt mit dem Vorschlag, die Hartz IV Unterkunftskosten in der Gänze zu pauschalisieren, heftige Kritik. Der Mieterbund hatte sich in diesem Zuge gefragt, welchen Maßstab die Jobcenter bei den pauschalen Mietkosten verwenden will, da allein die Heiz- und Energiekosten ständig schwankten. Je nach Heizsystem liegen die Energiekosten für eine 60 Quadratmeter große Wohnung zwischen 400 und 1200 Euro im Jahr. Derzeit müssen die Ämter „angemessene Mietkosten“ übernehmen. Zudem würden pauschale Leistungen und die Einführung einer "Bagatellgrenze" bei Klagen gegen die Bundesdeutsche Verfassung verstoßen. (sb)

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