Heiner Geißler: Hartz IV ist Grundgesetzwidrig

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Der CDU-Politiker sagt bei steigender Erwerbslosigkeit erhebliche soziale Unruhen voraus

Anlässlich einer Pressekonferenz zur Buchvorstellung „Als Kunde bezeichnet, als Bettler behandelt“ von Dr. Wolfgang Gern und Dr. Franz Segbers beim Diakonischen Werk Hessen Nassau bezeichnete heute der frühere Sozial- und Gesundheitsminister Heiner Geißler (CDU) das Hartz-IV-Gesetz als grundgesetzwidrig. Die Regelungen des Arbeitslosengeldes II und die Praxis der Jobcenter verstießen gegen den ersten Artikel des Grundgesetzes, wonach die Menschenwürde unantastbar sei. Hartz IV ermögliche kein menschenwürdiges Leben, sagte Geißler heute in Frankfurt am Main.

Die Jobcenter legten die Gesetze grundsätzlich zum Nachteil der Betroffenen aus, sagte Geißler. Wer sich ihren Anordnungen widersetze, dem werde der Regelsatz, für einen volljährigen Haushaltsvorstand 359 Euro im Monat, gekürzt. Die Kürzung einer Leistung unter die Höhe des Existenzminimums sei eine derart schwere Strafe, wie sie in einem Strafprozess kaum verhängt werde. Eine Strafe dürfe nämlich die Existenzgrundlage nicht entziehen.

Geißler bezeichnete das Hartz-IV-Gesetz als das «schlechteste Sozialgesetz», das es je in der Bundesrepublik Deutschland gegeben habe. Es sei erfolglos: Die Zahl der Vollzeitarbeitsplätze habe seither nicht zugenommen. Geißler sagte «erhebliche soziale Unruhen» für den Fall voraus, dass die Arbeitslosigkeit steige und mehr Menschen unter das Hartz-IV-Gesetz fielen.

Der Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks in Hessen und Nassau und Sprecher der Nationalen Armutskonferenz, Wolfgang Gern, bezeichnete das Hartz-IV-Gesetz als "schwerwiegenden sozialpolitischen Konstruktionsfehler". Hartz IV leiste keine Integration in den Arbeitsmarkt. "Wir brauchen eine Kehrtwende", forderte Gern. (BAG Hartz IV, 09.11.2009)