Therapie, Reha oder Rente unterstützen Sie bei seelischen Leiden. Psychische Erkrankungen zählen inzwischen zu den Hauptursachen für eine Erwerbsminderungsrente. Vorn liegen dabei Depressionen und Angststörungen, gefolgt von und oft einhergehend mit psychosomatischen Erkrankungen.
Das sind körperliche Symptome, die wesentlich durch psychische Faktoren mitbedingt werden; eine organische Ursache kann vorhanden sein, erklärt die Beschwerden aber nicht hinreichend.
Ohne Behandlung sind die Folgen oft dramatisch
Die Folgen einer psychischen Erkrankung können für Sie dramatisch sein. Zusätzlich zu dem Leidensdruck ist in vielen Fällen der Arbeitsplatz in Gefahr. Eine Therapie, eine Rehabilitation und eine Rente wegen Erwerbsminderung sind Möglichkeiten, die Auswirkungen einer psychischen Erkrankung auf die Erwerbsbeschäftigung zu begrenzen.
Therapien bei psychischen Erkrankungen
Für Therapien bei psychischen Erkrankungen übernehmen in Deutschland die Krankenversicherungen die Kosten, es sei denn, Sie sind nicht krankenversichert. Wenn das der Fall ist, dann müssen Sie die Kosten selbst tragen, und das kann sehr teuer werden. Außerdem gibt es Unterschiede, je nachdem, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.
Die Übernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung
Die GKV übernimmt (nur) die Kosten für psychotherapeutische Verfahren, die wissenschaftlich anerkannt sind. Dazu gehören unter anderem die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die analytische Psychotherapie, die Verhaltenstherapie sowie die Systemische Therapie.
Therapeuten mit Kassenzulassung
Die Behandlung sollte bei approbierten Psychotherapeuten mit einer sogenannten Kassenzulassung beginnen, damit die Abrechnung über Ihre Versichertenkarte direkt mit der Krankenkasse erfolgen kann. Leider besteht hier in der Regel eine sehr lange Wartezeit, um einen Therapieplatz zu bekommen.
Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (Tel. 116117) vermittelt zeitnahe psychotherapeutische Sprechstunden, Akutbehandlung oder probatorische Termine, ersetzt jedoch keine Wartezeitgarantie für eine Langzeittherapie.
Was sind die Voraussetzungen?
Eine Langzeittherapie müssen Sie bei der Krankenkasse beantragen. Damit gehen Vorgespräche einher, in denen Sie Therapeut und Methode kennenlernen und die Notwendigkeit der Therapie festgestellt wird. Der behandelnde Therapeut stellt dann den Antrag.
Bei langen Wartezeiten für einen kassenzugelassenen Therapieplatz kann eine Kostenübernahme bei einem Therapeuten in einer Privatpraxis beantragt werden. Dies wird als Kostenerstattungsverfahren bezeichnet und ist ein begründungspflichtiges Ausnahmeverfahren (§ 13 Abs. 3 SGB V), etwa wenn die Versorgungslage nachweislich unzureichend ist und die Suche nach einem Kassensitz erfolglos blieb.
Die private Krankenversicherung
Die Leistungen der PKV hängen stark von Ihrem gewählten Tarif ab. Es ist daher entscheidend, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen, um zu erfahren, welche Leistungen abgedeckt sind. Auch bei der Beihilfe gelten individuelle Regelungen, die von den jeweiligen Beihilfestellen festgelegt werden.
Meist haben Sie in der privaten Krankenversicherung eine größere Auswahl an Therapeuten und auch geringere Wartezeiten, denn Sie können auch Therapeuten ohne Kassenzulassung nutzen.
Wenn Sie selbst zahlen, können Sie Ihren Therapeuten frei wählen.
Die Rehabilitation
Eine medizinische oder berufliche Reha-Maßnahme können Sie bei einer Vielzahl psychischer Störungen wie Depressionen, Angststörungen oder Anpassungsstörungen in Anspruch nehmen. Sie ist besonders sinnvoll, wenn die psychischen Beschwerden die tägliche Routine oder die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen.
Eine Reha kann sowohl von Vertragsärzten als auch von Vertragspsychotherapeuten verordnet werden. Zuständig für die Kosten ist in der Regel die Deutsche Rentenversicherung, wenn die Reha der Sicherung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit dient; bei Rentnerinnen und Rentnern oder wenn versicherungsrechtliche Voraussetzungen fehlen, ist die gesetzliche Krankenkasse zuständig.
Für stationäre medizinische Reha fällt grundsätzlich eine Zuzahlung von bis zu 10 Euro pro Tag an (mit Befreiungs-/Ermäßigungsregelungen), und Sie haben ein Wunsch- und Wahlrecht für die Klinik (§ 9 SGB IX).
Wie läuft eine Reha ab?
Eine stationäre Reha dauert in der Regel drei Wochen und kann bei Bedarf verlängert werden. In der Psychosomatik sind typischerweise fünf bis sechs Wochen üblich. Eine ambulante Reha findet in der Nähe Ihres Wohnortes statt, und Sie bleiben über Nacht zu Hause.
Spezielle ganztägig ambulante psychiatrische Reha-Formate (z. B. RPK/APR) und Nachsorgeprogramme können – je nach Konzept – mehrere Monate bis zu rund zwölf Monaten dauern.
Angebote in der psychosomatischen Reha
Das Angebot der Reha-Kliniken ist vielfältig und reicht von Psychotherapie über Psychoerziehung, bis zu Kreativ- und Ergotherapie sowie Physiotherapie und Heilsport.
Einzel- und Gruppengespräche helfen bei der Aufarbeitung der Probleme. Seminare vermitteln Wissen über die Erkrankung und deren Behandlung. Kreative und gestalterische Aktivitäten fördern die Selbstwahrnehmung. Physiotherapie und Sporteinheiten stärken das körperliche Wohlbefinden.
Techniken wie Autogenes Training oder progressive Muskelentspannung helfen beim Umgang mit Stress. Im Anschluss stehen Nachsorgeprogramme (z. B. Psy-RENA/IRENA) zur Verfügung, um den Transfer in den Alltag zu sichern.
Wie bekommen Sie eine Reha?
Um eine Reha zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Arbeitnehmer reichen diesen in der Regel bei der Deutschen Rentenversicherung ein. Die Rentenversicherung ist verantwortlich, weil die Reha dazu dient, eine Rente wegen Erwerbsminderung zu vermeiden. Bei Rentnern ist hingegen die gesetzliche Krankenkasse zuständig.
Der behandelnde Arzt füllt den erforderlichen Befundbericht aus. Die Beratungsstellen der Kostenträger bieten ebenfalls Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare an.
Patienten haben das Recht, eine Wunschklinik zu wählen. Es können bis zu drei Wunscheinrichtungen im Antrag angegeben werden. Die Bearbeitung des Antrags dauert üblicherweise drei bis sechs Wochen.
Die Erwerbsminderungsrente
Eine Erwerbsminderungsrente können Sie bei einer psychischen Erkrankung erhalten, wenn Sie konkrete Voraussetzungen erfüllen. Ihre Arbeitsfähigkeit muss auf nicht absehbare Zeit (voraussichtlich länger als sechs Monate) erheblich eingeschränkt sein.
Sie erhalten die volle EM-Rente, wenn Sie aufgrund Ihrer psychischen Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Dies gilt für jegliche Erwerbstätigkeit, nicht nur für Ihren bisherigen Beruf. Eine teilweise EM-Rente können Sie beanspruchen, wenn Sie noch zwischen drei und unter sechs Stunden täglich arbeiten können.
Zusätzlich müssen die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt sein und innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen liegen.
Wie läuft das Verfahren?
Eine Erwerbsminderung ist objektiv medizinisch definiert, und deshalb beurteilen Ärzte Ihre Leistungsfähigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung verweist Sie dazu üblicherweise an einen Amtsarzt bzw. Gutachter.
Darüber hinaus sind Befundberichte Ihrer behandelnden Ärzte notwendig. Es ist wichtig, die psychische Erkrankung, ihre Schwere und ihre Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit anhand objektiver medizinischer Nachweise zu belegen.
Wo stellen Sie den Antrag?
Einen Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung können Sie nur bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Sie können den Antrag in einer Beratungsstelle der Rentenkasse stellen, und die dortigen Mitarbeiter fragen, wenn Ihnen bestimmte Punkte im Antrag unklar sind.
Sozialverbände wie der VdK oder SoVD helfen außerdem und sind oft mehr „auf Ihrer Seite“ als die Rentenversicherung. Ein Online-Antrag über die DRV ist ebenfalls möglich.
Klage und Widerspruch sind möglich
Lehnt die Rentenversicherung Ihren Antrag ab, dann können Sie Widerspruch einlegen und wenn die Kasse diesen ebenfalls ablehnt, können Sie Klage vor dem Sozialgericht erheben. Die Erfolgsaussichten sind einzelfallabhängig; entscheidend sind die medizinische Beweislage und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.




