Therapie, Reha oder Rente unterstรผtzen Sie bei seelischen Leiden. Psychische Erkrankungen zรคhlen inzwischen zu den Hauptursachen fรผr eine Erwerbsminderungsrente. Vorn liegen dabei Depressionen und Angststรถrungen, gefolgt von und oft einhergehend mit psychosomatischen Erkrankungen.
Das sind kรถrperliche Symptome, die wesentlich durch psychische Faktoren mitbedingt werden; eine organische Ursache kann vorhanden sein, erklรคrt die Beschwerden aber nicht hinreichend.
Inhaltsverzeichnis
Ohne Behandlung sind die Folgen oft dramatisch
Die Folgen einer psychischen Erkrankung kรถnnen fรผr Sie dramatisch sein. Zusรคtzlich zu dem Leidensdruck ist in vielen Fรคllen der Arbeitsplatz in Gefahr. Eine Therapie, eine Rehabilitation und eine Rente wegen Erwerbsminderung sind Mรถglichkeiten, die Auswirkungen einer psychischen Erkrankung auf die Erwerbsbeschรคftigung zu begrenzen.
Therapien bei psychischen Erkrankungen
Fรผr Therapien bei psychischen Erkrankungen รผbernehmen in Deutschland die Krankenversicherungen die Kosten, es sei denn, Sie sind nicht krankenversichert. Wenn das der Fall ist, dann mรผssen Sie die Kosten selbst tragen, und das kann sehr teuer werden. Auรerdem gibt es Unterschiede, je nachdem, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.
Die รbernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung
Die GKV รผbernimmt (nur) die Kosten fรผr psychotherapeutische Verfahren, die wissenschaftlich anerkannt sind. Dazu gehรถren unter anderem die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die analytische Psychotherapie, die Verhaltenstherapie sowie die Systemische Therapie.
Therapeuten mit Kassenzulassung
Die Behandlung sollte bei approbierten Psychotherapeuten mit einer sogenannten Kassenzulassung beginnen, damit die Abrechnung รผber Ihre Versichertenkarte direkt mit der Krankenkasse erfolgen kann. Leider besteht hier in der Regel eine sehr lange Wartezeit, um einen Therapieplatz zu bekommen.
Die Terminservicestelle der Kassenรคrztlichen Vereinigung (Tel. 116117) vermittelt zeitnahe psychotherapeutische Sprechstunden, Akutbehandlung oder probatorische Termine, ersetzt jedoch keine Wartezeitgarantie fรผr eine Langzeittherapie.
Was sind die Voraussetzungen?
Eine Langzeittherapie mรผssen Sie bei der Krankenkasse beantragen. Damit gehen Vorgesprรคche einher, in denen Sie Therapeut und Methode kennenlernen und die Notwendigkeit der Therapie festgestellt wird. Der behandelnde Therapeut stellt dann den Antrag.
Bei langen Wartezeiten fรผr einen kassenzugelassenen Therapieplatz kann eine Kostenรผbernahme bei einem Therapeuten in einer Privatpraxis beantragt werden. Dies wird als Kostenerstattungsverfahren bezeichnet und ist ein begrรผndungspflichtiges Ausnahmeverfahren (ยง 13 Abs. 3 SGB V), etwa wenn die Versorgungslage nachweislich unzureichend ist und die Suche nach einem Kassensitz erfolglos blieb.
Die private Krankenversicherung
Die Leistungen der PKV hรคngen stark von Ihrem gewรคhlten Tarif ab. Es ist daher entscheidend, die Vertragsbedingungen genau zu prรผfen, um zu erfahren, welche Leistungen abgedeckt sind. Auch bei der Beihilfe gelten individuelle Regelungen, die von den jeweiligen Beihilfestellen festgelegt werden.
Meist haben Sie in der privaten Krankenversicherung eine grรถรere Auswahl an Therapeuten und auch geringere Wartezeiten, denn Sie kรถnnen auch Therapeuten ohne Kassenzulassung nutzen.
Wenn Sie selbst zahlen, kรถnnen Sie Ihren Therapeuten frei wรคhlen.
Die Rehabilitation
Eine medizinische oder berufliche Reha-Maรnahme kรถnnen Sie bei einer Vielzahl psychischer Stรถrungen wie Depressionen, Angststรถrungen oder Anpassungsstรถrungen in Anspruch nehmen. Sie ist besonders sinnvoll, wenn die psychischen Beschwerden die tรคgliche Routine oder die Arbeitsfรคhigkeit beeintrรคchtigen.
Eine Reha kann sowohl von Vertragsรคrzten als auch von Vertragspsychotherapeuten verordnet werden. Zustรคndig fรผr die Kosten ist in der Regel die Deutsche Rentenversicherung, wenn die Reha der Sicherung oder Wiederherstellung der Erwerbsfรคhigkeit dient; bei Rentnerinnen und Rentnern oder wenn versicherungsrechtliche Voraussetzungen fehlen, ist die gesetzliche Krankenkasse zustรคndig.
Fรผr stationรคre medizinische Reha fรคllt grundsรคtzlich eine Zuzahlung von bis zu 10 Euro pro Tag an (mit Befreiungs-/Ermรครigungsregelungen), und Sie haben ein Wunsch- und Wahlrecht fรผr die Klinik (ยง 9 SGB IX).
Wie lรคuft eine Reha ab?
Eine stationรคre Reha dauert in der Regel drei Wochen und kann bei Bedarf verlรคngert werden. In der Psychosomatik sind typischerweise fรผnf bis sechs Wochen รผblich. Eine ambulante Reha findet in der Nรคhe Ihres Wohnortes statt, und Sie bleiben รผber Nacht zu Hause.
Spezielle ganztรคgig ambulante psychiatrische Reha-Formate (z. B. RPK/APR) und Nachsorgeprogramme kรถnnen โ je nach Konzept โ mehrere Monate bis zu rund zwรถlf Monaten dauern.
Angebote in der psychosomatischen Reha
Das Angebot der Reha-Kliniken ist vielfรคltig und reicht von Psychotherapie รผber Psychoerziehung, bis zu Kreativ- und Ergotherapie sowie Physiotherapie und Heilsport.
Einzel- und Gruppengesprรคche helfen bei der Aufarbeitung der Probleme. Seminare vermitteln Wissen รผber die Erkrankung und deren Behandlung. Kreative und gestalterische Aktivitรคten fรถrdern die Selbstwahrnehmung. Physiotherapie und Sporteinheiten stรคrken das kรถrperliche Wohlbefinden.
Techniken wie Autogenes Training oder progressive Muskelentspannung helfen beim Umgang mit Stress. Im Anschluss stehen Nachsorgeprogramme (z. B. Psy-RENA/IRENA) zur Verfรผgung, um den Transfer in den Alltag zu sichern.
Wie bekommen Sie eine Reha?
Um eine Reha zu erhalten, mรผssen Sie einen Antrag auf Kostenรผbernahme stellen. Arbeitnehmer reichen diesen in der Regel bei der Deutschen Rentenversicherung ein. Die Rentenversicherung ist verantwortlich, weil die Reha dazu dient, eine Rente wegen Erwerbsminderung zu vermeiden. Bei Rentnern ist hingegen die gesetzliche Krankenkasse zustรคndig.
Der behandelnde Arzt fรผllt den erforderlichen Befundbericht aus. Die Beratungsstellen der Kostentrรคger bieten ebenfalls Unterstรผtzung beim Ausfรผllen der Formulare an.
Patienten haben das Recht, eine Wunschklinik zu wรคhlen. Es kรถnnen bis zu drei Wunscheinrichtungen im Antrag angegeben werden. Die Bearbeitung des Antrags dauert รผblicherweise drei bis sechs Wochen.
Die Erwerbsminderungsrente
Eine Erwerbsminderungsrente kรถnnen Sie bei einer psychischen Erkrankung erhalten, wenn Sie konkrete Voraussetzungen erfรผllen. Ihre Arbeitsfรคhigkeit muss auf nicht absehbare Zeit (voraussichtlich lรคnger als sechs Monate) erheblich eingeschrรคnkt sein.
Sie erhalten die volle EM-Rente, wenn Sie aufgrund Ihrer psychischen Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, mindestens drei Stunden tรคglich zu arbeiten. Dies gilt fรผr jegliche Erwerbstรคtigkeit, nicht nur fรผr Ihren bisherigen Beruf. Eine teilweise EM-Rente kรถnnen Sie beanspruchen, wenn Sie noch zwischen drei und unter sechs Stunden tรคglich arbeiten kรถnnen.
Zusรคtzlich mรผssen die allgemeine Wartezeit von fรผnf Jahren erfรผllt sein und innerhalb der letzten fรผnf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Kalendermonate mit Pflichtbeitrรคgen liegen.
Wie lรคuft das Verfahren?
Eine Erwerbsminderung ist objektiv medizinisch definiert, und deshalb beurteilen รrzte Ihre Leistungsfรคhigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung verweist Sie dazu รผblicherweise an einen Amtsarzt bzw. Gutachter.
Darรผber hinaus sind Befundberichte Ihrer behandelnden รrzte notwendig. Es ist wichtig, die psychische Erkrankung, ihre Schwere und ihre Auswirkungen auf die Arbeitsfรคhigkeit anhand objektiver medizinischer Nachweise zu belegen.
Wo stellen Sie den Antrag?
Einen Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung kรถnnen Sie nur bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Sie kรถnnen den Antrag in einer Beratungsstelle der Rentenkasse stellen, und die dortigen Mitarbeiter fragen, wenn Ihnen bestimmte Punkte im Antrag unklar sind.
Sozialverbรคnde wie der VdK oder SoVD helfen auรerdem und sind oft mehr โauf Ihrer Seiteโ als die Rentenversicherung. Ein Online-Antrag รผber die DRV ist ebenfalls mรถglich.
Klage und Widerspruch sind mรถglich
Lehnt die Rentenversicherung Ihren Antrag ab, dann kรถnnen Sie Widerspruch einlegen und wenn die Kasse diesen ebenfalls ablehnt, kรถnnen Sie Klage vor dem Sozialgericht erheben. Die Erfolgsaussichten sind einzelfallabhรคngig; entscheidend sind die medizinische Beweislage und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.




