Hartz IV: Inflation soll erst 2023 bei Regelsätzen berücksichtigt werden

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Ende August hatte die Bundesregierung die neuberechneten Hartz IV-Regelsätze für 2022 bekannt gegeben. Betroffene erhalten demnach etwa 3 Euro mehr im Monat. Der Betrag berechnet sich aus einer gewichteten Berücksichtigung von Preissteigerung und dem durchschnittlichen Lohnniveau. Die Beträge wurden mittlerweile bestätigt. Sie kommen jedoch einer faktischen Kürzung gleich, denn durch die pandemiebedingte Verringerung der Mehrwertsteuer ist die Inflation nicht mit einberechnet..

Drei Euro mehr – und keineswegs bedarfsgerecht

Der Hartz IV-Regelsatz für Alleinstehende wird im nächsten Jahr um drei Euro auf 449 Euro steigen. Partner und Eheleute erhalten 404 Euro erhalten, Kinder zwischen 14 und 17 Jahren werden 376 Euro bekommen.

Um zwei Euro steigen die Regelsätze für bis 0- bis 5-Jährige auf 311 und 285 Euro und für 18- bis 24-Jährige, die bei ihren Eltern, sowie Volljährige, die in sozialen oder medizinischen Einrichtungen leben, werden 360 Euro erhalten.

Die nach der gesetzlichen Quote errechnete Regelsatzerhöhung ist jedoch weit von einem bedarfsgerechten Betrag entfernt. Sozialverbände und Gewerkschaften fordern seit langem eine Anhebung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro und ein Ende der Sanktionen.

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Gezielte Kleinrechnung der Hartz IV-Regelsätze

Nach der gesetzlichen Regelung des SGB XII werden bei der Berechnung der Regelsatzanhebung die durchschnittlichen Löhne mit 30 Prozent und die allgemeine Preissteigerung mit 70 Prozent berücksichtigt. Besonders problematisch ist die Berechnung dieses Mal, weil die Preise aufgrund der pandemiebedingten Senkung der Mehrwersteuer zwischen Juli 2020 und Juni 2021 nicht vollständig berücksichtigt wurden. Nach Angaben der scheidenden Bundesregierung soll dies erst 2023 nachträglich berücksichtigt werden. Für 2022 müssen Betroffene von Hartz IV daher mit weniger Geld auskommen.

Die künstliche Senkung der Preise, welche die Bevölkerung von der allgemeinen pandemiebedingten Preissteigerung entlasten sollte, führt jetzt dazu, dass die Hartz IV-Regelsätze nicht angemessen angehoben werden. Denn die tatsächliche Preissteigerung besteht faktisch fort, wurde bei der Berechnung der allgemeinen Preissteigerung aber nicht berücksichtigt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund spricht daher von einer „faktischen Kürzung der Hart IV Regelsätze“, unter denen insbesondere ärmere Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind, stark betroffen seien. Auch der Sozialverband VdK sieht einen „großen finanziellen Verlust“ für Betroffene.

Bild: gelmold / AdobeStock

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