Fast jeder zweite Leistungsentzug ist rechtswidrig
Oftmals verweigern die Jobcenter notwendige Leistungen. Man hat den Eindruck, dass dies systematisch ist. Nach dem Prinzip: Immer ersteinmal Hartz IV Leistungen ablehnen. In der Hälfte der Fälle sind diese Maßanhmen überzogen oder vollkommen rechtswidrig. Daher können sich Widersprüche und Klagen lohnen. Das zeigt auch eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken.
46 Prozent aller Widersprüche gegen die Versagung und Entzug der Leistungen sind rechtswidrig
Bei Hartz IV gibt es zusätzlich zur Sanktionspraxis ein hohes Maß ungerechtfertigter Versagungen oder Einstellungen der Leistungen wegen angeblich mangelnder Mitwirkung der Betroffenen: “46 % Prozent aller Widersprüche gegen die Versagung bzw. den Entzug der Leistungen, die das Existenzminimum sichern sollen, gehen ganz oder teilweise zugunsten der Betroffenen aus, 42 % der Klagen vor Sozialgerichten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der Linken an die Bundesregierung hervor.
Zu unrecht Hartz IV Leistungsentzug
Das Unrecht bei Hartz IV ist also noch größer als bisher bekannt. Nicht nur die Sanktionen sind oft selbst nach den harten Hartz-IV-Gesetzen nicht rechtmäßig. Zusätzlich werden vielen Menschen zu Unrecht überhaupt keine Leistungen ausgezahlt, weil sie angeblich ihrer ,Mitwirkungspflicht’ nicht nachgekommen seien.
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Im letzten Jahr waren 8.100 von 17.700 Widersprüche und 500 von 1.200 Klagen gegen Einstellung oder Entzug von Leistungen wegen angeblich fehlender Mitwirkung ganz oder teilweise erfolgreich. Das sind 46 % beziehungsweise 42 % und insgesamt 8.600 zu Unrecht Betroffene.
Wir reden dabei von Menschen, die faktisch von der Hand in den Mund leben. Die Betroffenen können ausbleibende Leistungen kaum abpuffern. Ein Leistungsentzug führt daher nur zu oft direkt in die Schuldenspirale mit verheerenden Folgen. Hat man zum Beispiel erstmal einen Schufa-Eintrag, wird es immer schwerer eine neue Wohnung zu finden. Dadurch wird auch die Integration in den Arbeitsmarkt erschwert.
Die ,Mitwirkungspflicht’ wird unter anderem wegen eines Bedürftigkeitsnachweises, wegen zu klärender Zuständigkeiten der Träger von Sozialleistungen und wegen zu klärender ,Arbeitsmarkt- und Vermittlungstauglichkeit’ der Betroffenen verlangt.
Erzwungene medizinische oder psychologische Behandlung
Zum Beispiel in Form einer erzwungenen medizinischen oder psychologischen Behandlung und Untersuchung. Damit wird nebenbei das Recht auf körperliche Unversehrtheit ausgehebelt. Die ,Mitwirkungspflicht’ gehört umgehend auf den Prüfstand. Grundsätzlich gehört Hartz IV abgeschafft und durch eine sanktionsfreie, individuelle Mindestsicherung oberhalb der Armutsrisikogrenze ersetzt.
Viele Hartz IV Bescheide sind deshalb rechtswidrig. Es kann helfen den Bescheid online auf seine Richtigkeit zu prüfen. Das könnt ihr beispielsweise hier tun.