Ein-Euro-Jobs bringen keine Arbeit: Der Bundesrechnungshof kritisiert die Nichteinhaltung der Vorraussetzungen für die Vergabe von Ein-Euro-Jobs an Hartz IV Betroffene.
Noch immer werden Hartz IV Bezieher zu sinnlosen Ein-Euro-Job Maßnahmen verdonnert, obwohl die Kritik an den „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“ nicht abreißt. Laut eines in der vergangenen Woche vorgelegten Prüfberichts des Bundesrechnungshofs erfüllen die Maßnahmen vielfach nicht die vorgeschriebenen Voraussetzungen. Dennoch hält die Bundesagentur für Arbeit an der Vergabe der sog. Ein-Euro-Jobs fest. Es ginge u.a. darum zu prüfen, ob eine „Arbeitsbereitschaft“ vorliegt.
Arbeitsgelegenheiten sind nach § 16 Abs. 3 SGB II eine Maßnahme für „Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können“ (§16 Abs. 3 S. 1 SGB II). Zudem müssen solche „Ein-Euro-Jobs“ immer zusätzlich und begrenzt sein, das bedeutet, reguläre Arbeitsplätze dürfen durch solche Maßnahmen nicht verdrängt werden. Die Realität sind indes oftmals völlig anders aus. Vor allem im sozialen Bereich wie der Altenpflege werden Hartz IV Betroffene immer wieder dazu missbraucht, Tätigkeiten auszuführen, die eigentlich regulär auf dem Arbeitsmarkt vergeben werden müssten. Doch um Kosten zu sparen, stellen die vor allem sozialen Träger immer wieder „Ein-Euro-Jobber“ ein und erhalten obendrein hierfür auch noch Fördergelder von der BA. Die Betroffene erhalten lediglich eine Aufwandsentschädigung zwischen einen und zwei Euro in der Stunde. Billiger kann eine Arbeitskraft nicht sein.
Kritik wurde schon vor zwei Jahren gestellt, anscheinden hat sich bislang nichts daran verändert
Wie schon vor zwei Jahren kritisierte der Bundesrechnungshof, dass die Voraussetzungen für die Ein-Euro-Jobs vieler Orts nicht erfüllt werden. In über der Hälfte der geprüften Fälle handele es sich entweder nicht um eine zusätzliche Arbeit zum Gemeinwohl oder es werden reguläre Arbeitsplätze verdrängt. Insgesamt haben die Prüfer stichprobenartig acht Jobcenter mit unterschiedlicher Organisationsstruktur geprüft.
Wie bereits in anderen Studien nachgewiesen, bemängelt auch der Rechnungshof, dass die Arbeitsgelegenheiten nur in sehr wenigen Fällen tatsächlich in einer sozialversicherungspflichtige und reguläre Arbeit münden. Doch das Bundesarbeitsministerium hält dagegen: Die Ein-Euro-Jobs sind „nicht dazu gedacht gewesen, eine Brücke in den Arbeitsmarkt zu sein“ wie eine Sprecherin betonte. Vielmehr wolle man eine „Aktivierung besonders Arbeitsmarkt-ferner Arbeitsloser“ mit den Maßnahmen fördern. Und schließlich wolle man auch prüfen, ob bei dem Betroffenen eine „Arbeitsbereitschaft“ vorliegt.
Mit anderen Worten, die Arbeitsgelegenheiten sind eine reine Beschäftigungsmaßnahme mit einem extrem geringen Entgelt und einem hohen Mehrwert für den Arbeitgeber. Allein im Jahre 2009 haben rund 687.000 Hartz Betroffene nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) einen zumeist auf sechs Monate begrenzten, gemeinnützigen Ein-Euro-Job begonnen. Ganz nebenbei bemerkt werden die Betroffenen seit längerer Zeit nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik geführt, was jedes Mal zur „Bereinigung“ der Statistiken führt.
Im kommenden Jahr wolle man allerdings alle Arbeitsmarktinstrumente, also auch die Ein-Euro-Jobs prüfen, wie das Bundesarbeitsministerium mitteilte. Unlängst sagte das BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt, dass er sich vorstellen könne, dass diese Maßnahme zukünftig freiwillig vergeben wird. Denn wer heutzutage eine Arbeitsgelegenheit ablehnt, muss mit massiven Kürzungen des Arbeitslosengeld II Regelsatzes rechnen. Auch wenn der vermittelte Ein-Euro-Job völlig unsinnig und nicht "zusätzlich" ist. (sb, 15.11.2010)
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Bildnachweis: Annett Reinkober / pixelio.de
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