Hartz IV und Sanktionen: Vom Sinn und Unsinn angeblich erzieherischer Mittel

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Sanktionen im SGB II – Vom Sinn und Unsinn erzieherischer Mittel – Meinung

Am kommendem Dienstag ist es soweit: 14 Jahre nach der Einführung von Hartz IV findet vor dem Bundesverfassungsgericht eine mündliche Verhandlung in Sachen “Sanktionen im SGB II” statt. Nun wird sich der “Geist” hinter Hartz IV zeigen und es wird sich offenbaren, ob Deutschland (noch) ein Sozialstaat ist, in dem die Würde des Menschen unantastbar ist, oder ob die staatsbürgerlichen und Menschrechte davon abhängen, ob und wie viel Profit ein Mensch auf dem deutschen Arbeitsmarkt bringt.

Mietkostenlücke
Sinn und Unsinn der Hartz IV Sanktionen

Hartz IV hat Menschen neu definiert

Durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe wurden am 01.01.2005 durch das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, besser bekannt als “Hartz IV”, Arbeitswillige und Arbeitsunwillige (Letztere wurden bis dahin von den Sozialämtern betreut) in einen Topf geworfen.

Das war durchaus politisch gewollt, denn so konnte man eine ganze Bevölkerungsgruppe anhand einer kleinen Minderheit neu definieren: als arbeitsscheue Sozialschmarotzer, die es sich in der (vermeintlichen) sozialen Hängematte (zu) bequem gemacht hatten. Nur so ließen sich die mit Hartz IV einhergehenden erheblichen Leistungseinschnitte und der Verlust von Rechten öffentlich begründen. Aber ist das die Wahrheit?

Sicher gibt es nun im Bereich des SGB II auch Personen, die bewusst eine Erwerbstätigkeit ablehnen, aber dabei handelt es sich lt. Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA) um eine verschwindend geringe Zahl. Das Absurde dabei: diese Arbeitsunwilligen kann man gar nicht durch Sanktionen motivieren, eine Erwerbstätigkeit anzunehmen, was die Erfahrungen aus Zeiten des BSHG hinreichend zeigen.

Arbeitswillige hingegen werden in ihren Bemühungen durch Sanktionen nachhaltig ausgebremst, landen in der sog. Schuldenfalle und werden nachhaltig persönlich herabgewürdigt und erniedrigt. Sie fühlen sich als Ausgestoßene eines Systems, das keinen Platz mehr für sie hat.

Die Mehrheit der Sanktionen ist laut Statistik der BA nicht Folge einer Weigerung, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen, sondern Folge von Meldeversäumnissen und Verstößen gegen – oft genug rechtswidrige – Eingliederungsvereinbarungen. Also die direkte Folge von Kontrollwahn und Gängelei durch Jobcenter. Übrigens etwas, das durch sog. Zielvereinbarungen von der BA vorgeschrieben wird, in denen u.a. die sog. Betreuungsdichte, Vermittlungs- und Sanktionsquoten vorgegeben werden.

Verfolgungsbetreuung statt Hilfe

Statt Rücksicht auf persönliche Probleme und Verpflichtungen von Betroffenen zu nehmen, wird im Zuge dieser propagierten Verfolgungsbetreuung eingeladen was das Zeug hält. Und vollkommen realitätsfern werden in sog. Eingliederungsvereinbarungen Pflichtbewerbungen verlangt, die mangels individuell geeigneter und zumutbarer Arbeitsplätze oft genug nicht erfüllt werden können.

Diese entmenschlichte Bürokratisierung des Systems Hartz IV geht sogar so weit, dass die Bundesregierung in ihrem Haushalt die Einsparungen durch Sanktionen mit einberechnet.

Lt. einer Erhebung des Robert-Koch Institutes (RKI) von 2013 haben ALG II Empfänger eine um 10 Jahre geringere Lebenserwartung. Ursächlich ist dafür lt. RKI hautsächlich der Hartz IV Regelsatz, mit dem Betroffene kaum Chancen auf eine ausgewogene und vollwertige Ernährung haben. Aber auch der psychische Leidensdruck lässt Betroffene schneller altern. Der Präsident der Bundesärztekammer, Montgomery, hat das als “Schande für Deutschland” bezeichnet.

Fakt ist: Nicht die Arbeitslosigkeit selbst, sondern der Zwang durch Sanktionen und ein Leben in ständiger Angst davor wirken sich nachhaltig negativ auf die Gesundheit Betroffener aus, denn dieser Zwang ist reiner Psychoterror. Sie treibt Menschen in prekäre, ja sogar rechtswidrige Arbeitsverhältnisse und dazu, das eigene Wohl zu ignorieren und sich regelrecht krank zu arbeiten.

Sanktionen bewirken also tatsächlich eine messbare Verschlechterung der Erwerbsfähigkeit und damit das Gegenteil von dem, wofür sie angeblich da sind.

Fakt ist auch: Trotz angeblich seit Jahren positiver Entwicklung des Arbeitsmarktes sinkt die Zahl der Langzeitarbeitslosen nicht. Auch daran ändern Sanktionen nichts, den die Ursache liegt an anderer Stelle. Hier muss endlich ein grundlegendes Umdenken in der Gesellschaft und allen voran bei den verantwortlichen Politikern stattfinden.

In einer Gesellschaft, in der es nicht mehr für alle genügend und ausreichend bezahlte Arbeit gibt, ist es sozial unverantwortlich, Menschen ausschließlich über die von ihnen ausgeübte bezahlte Erwerbstätigkeit und deren Entlohnungshöhe zu definieren. Man kann auch ohne Lohnarbeit einer sinnvollen Aufgabe nachgehen, aus der man Respekt und Selbstbestätigung bekommt. Aber das geht nur, wenn man sich vom Feindbild “Sozialschmarotzer” löst und Betroffene endlich mit dem ihnen zustehenden Respekt behandelt. Und hier sind zuallererst die verantwortlichen Politiker in der Pflicht, ein Zeichen zu setzen.

Sanktionen dürfen Existenzminimum nicht gefährden

Sofern man im SGB II erzieherische Mittel als unverzichtbar ansieht und derzeit nicht in der Lage ist, klügere und menschlichere Lösungen zu finden, dann müssen Sanktionen zwingend so ausgestaltet sein, dass das mit der Regelleistung des SGB II definierte Existenzminimum nicht gefährdet wird (Sozialstaatsgebot, Art. 20, 28 GG) und diese nicht entwürdigend wirken (“Die Würde des Menschen ist unantastbar.”, Art. 1 Nr. 1 GG). Die derzeitigen Sanktionsregelungen im SGB II erfüllen diese Kriterien nachweislich nicht.

Oder ist der Sozialstaat schon so abgestumpft und geschrumpft, dass er seine Bürger nur noch als Fleischwaren ansieht, von denen Arbeitslose nur noch von geringer Qualität sind und deshalb bald “weg” müssen und verramscht werden? (Ottokar, hartz.info)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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