Hartz IV Regelsatz wird um 10 Euro erhöht

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10 Euro mehr für Alleinstehende, Kinder ab fünf Jahre gehen leer aus

03.09.2011

Laut einer internen Berechnung des Bundesarbeitsministeriums steigen die Hartz IV Regelleistungen ab Januar 2012 statt um 3 auf 10 Euro. Damit steigt der ALG II-Eck-Regelsatz von 364 auf 374 Euro zuzüglich der Kosten für die Unterkunft. Der höhere Betrag ist nicht etwa ein politisch gewollter, sondern ergibt sich aus einer Anpassung der Lohn- und Preisentwicklung. Politisch gewollt ist indes, dass die Hartz IV Kinderregelsätze von der Erhöhung ausbleiben.

Ende Februar diesen Jahres hatten sich SPD, Union und FDP nach wochenlangem Ringen um eine Einigung auf eine fünf Euro Erhöhung des Arbeitslosengeld II Regelsatzes im Bundesrat geeinigt. Die Erhöhung wurde zum Jahresanfang rückwirkend im Mai ausgezahlt. Zusätzlich sollte der Hartz IV Satz noch einmal auf Drängen der SPD um weitere drei Euro angehoben werden. Mitinbegriffen war – und das ging bei der laufenden Debatte damals etwas unter – die aktuelle Preisentwicklung des Zeitraumes Juli 2009 bis Juni 2010. Nach Angaben des statistischen Bundesamtes stiegen die Zahlen zur Berechnung des Existenzminimums um 2,9 Prozent. Der Existenzminimum-Bericht wird alle zwei Jahre erstellt. Demnach müssen die Regelleistungen nach der Berechnungsgrundlage der schwarz-gelben Koalition für einen Single-Haushalt um weitere sieben Euro, also insgesamt um 10 Euro steigen.

Regelleistungen für Kinder und Jugendliche bleibt unverändert
Wohlgemerkt steigen die Regelleistungen nicht pauschal um 10 Euro, sondern nur jeweils anteilig. Demnach werden die Sätze für Bedarfsgemeinschaften (Paare) um jeweils neun Euro auf 337 Euro pro Leistungsempfänger angehoben. Kinder bis 5 Lebensjahre erhalten vier Euro mehr und der Satz für Kinder über fünf Jahre bleibt unverändert. Die Ministerium begründet das Ausbleiben der Erhöhung des Hartz IV Kinderregelsatz mit dem Anfang im Januar unterbliebenen Abschlag. Nach den Berechnungsgrundlagen der schwarz-gelben Koalition hätten die Kindersätze im Januar diesen Jahres eigentlich sinken müssen. Keine Veränderung soll es nach unbestätigten Meldungen bei den steuerlichen Grundfreibeträgen für Kinder und Erwachsene geben. Bleibt es bei dieser Entscheidung, wird das Kindergeld trotz der Lohn- und Preisentwicklung nicht angehoben.

Zunächst einmal sind dies nur Neuberechnungen des Bundesarbeitsministeriums. Der Bericht wird nun dem Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgelegt, damit dieser die Ergebnisse mit in seine Haushaltsplanungen aufnehmen kann. Erst wenn dieses Ressort seine Zustimmung erteilt hat, wird der Bericht dem Bundeskabinett zur Entscheidung vorgelegt. Auf Anfrage bestätigte ein Sprecher des Arbeitsministeriums die geplante Erhöhung der Regelleistungen. Im September sollen die „nach bisherigen Planungen dem Bundeskabinett zugeleitet“ werden.

Turnusmäßige Anpassung blieb aus
Die Erhöhung der Regelleistungen zum Januar verschweigt, dass durch die im Bundesrat beschlossene schrittweise Erhöhung die turnusmäßigen Anpassung im Sommer ausgefallen ist. Demnach hätte der Regelsatz bereits im Juli erhöht werden müssen. Verschwiegen wird auch, dass die Regelleistungen tatsächlich nicht Armutsfest sind, weil die Berechnungen durch nachweislich statistische Tricks des Bundesarbeitsministeriums zustande kamen. Denn statt der bisherigen 20 Prozent der unteren Einkommen, wurden nun lediglich 15 Prozent nach Einkommen gewichteten Haushalte zur Berechnung verwandt (Ministerium unterschlägt Daten) Wie sehr getrickst wurde, zeigt auch die Nicht-Anpassung der Kinderregelsätze, obwohl die Preise für Lebensmittel und Kleidung signifikant gestiegen sind. (sb)

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Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt