Hartz IV Regelsatz für 2021 – Nur das soll enthalten sein

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Nur 46 Cent extra pro Monat für Bildung

Ab dem 1. Januar 2021 erhöht sich der Regelsatz für Hartz IV Bezieher. Eine Übersicht des Paritätischen Gesamtverbandes zeigt, wie sich die Regelleistungen zusammensetzen. Auffällig: Nur 46 Cent gibt es mehr für Bildung. Und das in Zeiten der Corona-Pandemie.

ALG II-Regelleistungen 2021 in der Übersicht

Regelbedarfsstufe 1 – Alleinstehende von 432 EUR auf 439 EUR / + 7 EUR
Regelbedarfsstufe 2 – Partner innerhalb BG von 389 EUR auf 395 EUR / + 6 EUR
Regelbedarfsstufe 3 – U 25 im Haushalt der Eltern von 345 EUR auf 361 EUR / + 6 EUR
Regelbedarfsstufe 4 – Jugendliche von 15 bis 17 J. von 328 EUR auf 367 EUR / + 39 EUR
Regelbedarfsstufe 5 – Kinder von 6-14 Jahren 308 EUR / gehen leer aus
Regelbedarfsstufe 6 – Kinder von 0 bis unter 6 Jahren von 250 EUR auf 279 EUR / + 29 EUR

Regelleistungen bei Jugendlichen 14 bis 17 Jahren steigen stärker

Verhältnismäßig stark steigt der Regelsatz der Kinder von 14 bis 17 Jahren. Dieser soll um 39 Euro auf 367 Euro ansteigen. Ebenso sollen die Regelleistungen von Kindern bis zum 5. Lebensjahr um 29 Euro auf künftig 279 Euro. Unverständlicherweise soll allerdings der Satz von Kindern zwischen 6 und 13 Jahren bei 308 Euro zementiert bleiben. Das bedeutet hier bleibt der Satz unverändert.

Statistische Tricks

Für die Ermittlung wird ein Rechenverfahren verwendet, dass sich statistisch errechnet. Das Rechenverfahren wird schon länger kritisiert. Die Anpassungen werden von Erwerbslosengruppen und Experten als “unzureichend” bezeichnet, da sie nicht die aktuelle Wirklichkeit der Preissteigerungen darstellen. Zudem handelt es sich hierbei nicht um eine “Erhöhung”, sondern lediglich um eine “Anpassung”, da die Lebenshaltungskosten gestiegen sind.

Nicht bedarfsdeckend

Die Regelsätze sind in jeder Form unzureichend und nicht bedarfsdeckend. Denn alleine für das Jahr 2021 steht eine Stromkostensteigerung in Höhe von 10 – 15 % an. Das Bundesverfassungsgericht urteilte eindeutig: Wenn solche Preissteigerungen vorliegen, hat der Gesetzgeber auch kurzfristig Anpassungen vorzunehmen. Für Alleinstehende müssten die Regelleistungen mindestens 600 Euro zu betragen. Die Regelsätze müssten demnach angespasst sein. (Grafik: Paritätischer Gesamtverband)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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