Jedes Jahr zum Jahreswechsel werden die Arbeitslosengeld II-Regelleistungen angepasst. Die Hartz IV-Sätze sind an die Lohnentwicklung und an den Preissteigerungen geknüpft. Durch die Corona-Pandemie steigen die Preise zwar, aber die Löhne sinken zeitweise sogar. Für die Neuberechnung der Regelsätze für 2022 bedeutet das nichts Gutes.
Für 2022 droht geringfügige Anhebung der Hartz IV-Regelsätze
Anfang 2021 waren die Regelsätze vergleichsweise stark angehoben worden, auch wenn sie von Parteien, Sozialverbänden und Gewerkschaften als zu gering und realitätsfremd kritisiert werden. Für 2022 zeichnet sich bereits eine deutlich geringere Anhebung ab – wenn überhaupt. Der Zeitraum, der als Grundlage für die Berechnung der Regelsätze für 2022 herangezogen wird, reicht von Mitte 2020 bis Mitte 2021, also genau die Zeit, in welcher auch der zweite Lockdown liegt.
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Löhne, Preise und Inflation werden bei Berechnung der Hartz IV-Regelsätze berücksichtigt
Eine Anpassung der Regelsätze ausschließlich auf Grundlage der Lohnentwicklung würde womöglich sogar einen Rückgang der Leistungen bedeuten, bemerkte das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit.
Bei der Ermittlung der Regelsätze werden die Löhne mit 30 Prozent berücksichtigt. Zusätzlich bilden 70 Prozent der Berechnungsgrundlage die allgemeine Preisentwicklung und Inflation.
Konkrete Zahlen für die Berechnung der Hartz IV-Regelsätze gibt es Ende August
Das Bundesarbeitsministerium wies darauf hin, dass das Statistische Bundesamt die Inflationsdaten für den Berechnungszeitraum erst am 24. August 2021 veröffentlichen wird.
Außerdem könne die tatsächliche Lohnentwicklung noch nicht eingeschätzt werden. Die Zahlen aus dem zweiten Quartal 2020 zeigten jedoch bereits einen Lohneinbruch um 4,7 Prozent bei einem gleichzeitigen Anstieg der Inflation und Nahrungsmittelpreise. Entscheidend wird also, wie stark die Zeit zwischen den Lockdowns dieser Entwicklung gegensteuern konnte und ob der zweite Lockdown noch härter ins Gewicht fällt.
Zum Hintergrund: Die jährliche Fortschreibung der Regelsätze zum 1. Januar erfolgt nach dem Sozialgesetzbuch XII auf Basis eines Mischindexes, der zu 70 Prozent die regelsatzspezifische Preisentwicklung und zu 30 Prozent die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter berücksichtigt. Bild: Asier / AdobeStock
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