Hartz IV: NRW pocht auf 45 Quadratmeter Regelung

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Die Landesregierung in NRW pocht auf 45 qm für Alleinstehende Hartz IV-Bezieher.

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen pocht bei alleinstehenden Hartz IV Beziehern auf die sogenannte 45 qm Regelung. In dem Schreiben mit dem Aktenzeichen II B 4-1269.1/L teilt das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen mit, dass Zitat:" Nach dem vom BSG herangezogenen landesrechtlichen Bestimmungen ist für Einzelpersonen eine Wohnfläche von 45 qm angemessen." Zitat Ende.

Selbst die ARGE Rhein-Kreis Neuss geht von 47 qm Wohnfläche für Alleinstehende aus, obwohl mit Wirkung vom ersten Januar 2010, im Rahmen des Födearilsmusreform die Wohnflächen im Rahmen des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) 50 qm für Alleinstehende festgeschrieben ist. Somit bricht auch die Rot-Grüne-Landesregierung weiterhin das geltende Recht zu Ungunsten von Hartz-IV-Beziehern. Auch das Umgangsrecht eines Hartz-IV Beziehers, scheint für die Landesregierung wohl Luxus zu sein. Denn nach den Ausführungen des Ministeriums, kämme eine Berücksichtigung weiterer Personen nur in Betracht, wenn ein überwiegender Aufenthalt in der Bedarfsgemeinschaft vorläge. Soll wohl heißen, Kinder von Hart IV-Empfänger brauchen weniger Platz für ihre Bedürfnisse.

Das Soziale Bündnis Jüchen e.V. wird diesen Rechtsbruch nicht hinnehmen. " Leider müssen wir feststellen, so der 1. Vorsitzender des SBJ e.V Heiner Lindgens., dass der Rot-Grüne Landesregierung unter Führung einer SPD-Ministerpräsidentin nichts am sozialen Zusammenhalt unseres Landes liegt." (Soziales Bündnis Jüchen e.V., 18.10.2010)