Hartz IV: Mutter bleibt auf Stromschulden sitzen

Lesedauer 2 Minuten

Hartz IV Urteil: Stromschulden werden nicht grundsätzlich als zinsloses Darlehen übernommen, auch wenn Kinder mit im Haushalt leben.

17.01.2011

Die Stromkosten-Schulden für Bezieher von Hartz IV-Leistungen werden nicht grundsätzlich als Darlehen übernommen, auch wenn Kinder mit im Haushalt der Betroffenen wohnen. Das urteilte das rheinland-pfälzische Landessozialgericht in dem Urteil: Aktenzeichen: L 3 AS 557/10 B ER und hob gleichzeitig ein anders lautendes Urteil des Sozialgerichts Mainz auf. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass in dem vorliegenden Fall ein „Selbstverschulden“ vorliegt. Durch die angedrohte Stromsperre seien laut Richter die Kinder in einem „nicht in unerträglichem Maße belastet“. Ein Hartz IV Anspruch auf ein zinsloses Darlehen durch das zuständige Jobcenter wollten die Landesrichter dennoch nicht erkennen.

Im konkreten Fall hatte die Klägerin zuvor mit ihrem Ehemann eine Wohnung bewohnt. Nach einer Trennung ist die Frau in eine andere Wohnung gezogen. Nach Angaben des Jobcenters seien die Unterkunftskosten viel zu hoch gewesen. Die Miete und Nebenkosten würden weit über dem regionalen Durchschnitt liegen, eine Zustimmung durch die Behörde zum Umzug hätte zudem nicht vorgelegen. Ferner habe die Klägerin eine Aushilfstätigkeit ausgeführt, ohne dies dem Jobcenter zu melden. Die Abschläge für die Stromkosten sowie die Jahresendabrechnung des Stromanbieters habe die Frau nicht gezahlt. Damit habe ein Selbstverschulden vorgelegen, so der Leistungsträger.

Antrag auf Darlehen zur Begleichung von Stromschulden wurde abgelehnt
Bereits im Juni des letzten Jahres war die Familie wegen der nicht gezahlten Rechnungen in Höhe von 1500 Euro von einer zeitweisen Stromsperre betroffen. Daraufhin stellte die Klägerin einen Darlehensantrag. Doch die Behörde lehnte aus den benannten Gründen ab. Nun klagte die Mutter beim zuständige Sozialgericht Mainz. Die Sozialrichter gaben der Klägerin in Hinblick auf die Notlage der Kinder recht und verurteilten das Jobcenter zur Übernahme eines Darlehens. Die Behörde legte im Anschluss Berufung ein, so dass nun das Landessozialgericht verhandelte.

Die Landessozialrichter folgten nicht der Auffassung ihrer Mainzer Kollegen. Laut dem Landessozialgericht sei es nicht hinnehmbar, wenn Hartz IV Bezieher „eine Notlage gezielt zulasten des Leistungsträgers“ herbeiführen. Die während der Verhandlung vorgebrachten Argumente, die Klägerin habe psychische und gesundheitliche Probleme, reichte den Landesrichtern nicht aus, um nachzuvollziehen, warum die Klägerin ihre Stromrechnungen nicht bezahlte. Dass nun auch die Kinder von der Stromsperre bedroht sind, könne man dem Leistungsträger nicht zum Vorwurf machen. Auch eine mögliche gesundheitliche Beeinträchtigung der Kinder ließen die Richter in ihrer Urteilsbegründung nicht gelten. Schließlich würde die Wohnung weiter beheizt und auch Warmwasser steht weiterhin zur Verfügung. Eine gesunde Ernährung könne zu mindestens während einer Übergangsphase sichergestellt werden, so das kaltherzige Urteil der Richter. Die Klägerin muss nun versuchen, auch ohne Darlehen die Stromschulden nachzubezahlen. (sb)

Lesen Sie auch:
Regierung erhöht Druck auf Hartz IV-Bezieher
Verdi: Hartz IV-Bezieher in Hundehütten gedrängt
Stromkosten reichen bei Hartz IV nicht aus
Hartz IV: Arbeitsvermittler als Hilfserzieher?

Bild: Gerd Altmann/dezignus.com / pixelio.de