Zum Schuljahresbeginn sind erwerbslose Eltern oder Alleinerziehende oft der Verzweiflung nahe: Die Kinder brauchen Schulmaterialien und das Geld fehlt. Im vergangenen Herbst fasste das Sozialgericht Hannover einen Beschluss, der eine Darlehensvergabe für Schulmaterialien anordnete.
Nach § 23 Abs. 1 SGB II kann die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis dem Hilfebedürftigen ein entsprechendes Darlehen gewähren. Das Darlehen wird durch monatliche Aufrechnung in Höhe von bis zu 10 % der an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen jeweils zu zahlenden Regelleistung getilgt. In dem hannoverschen Fall ging es um Schulranzen sowie die Anschaffung von Schul- und Unterrichtsmaterialien, also Arbeits- und Übungshefte, der Diercke Atlas und ein English Workbook.
Wer ein solches Darlehen beantragen will, sollte dies mit einer Liste der benötigten Materialien und Preise bei der Agentur für Arbeit tun und ggfs. auf den Beschluss des Sozialgerichts Hannover verweisen: S 46 AS 431/05 ER vom 18. August 2005.
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