Hartz IV Kommunen-Klage erfolgreich

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Kommunen klagten aufgrund der ungerechten Verteilung der Kostenรผbernahme von Heiz- und Mietkosten vom Bund.

Zehn Kreise und Stรคdte bekamen vor dem Verfassungsgericht Nordrhein-Westfalen Recht. In der Klage ging es um den Verteilungsschlรผssel der Hartz IV-Kosten fรผr Wohnung- und Heizkosten von ALG II Bezieher. Seit drei Jahren sind fรผr die Finanzierung der Unterkunftskosten die Kommunen zustรคndigen. Der Bund gewรคhrt einen nur einen Zuschuss von einem Drittel. Die Kommunen hatten eine Klage eingereicht, weil sie der Ansicht waren, dass die Kostenรผbernahme ungleich verteilt wird. Die Kommunen befanden die gesetzliche Neuregelungen des Verteilungsschlรผssels aus dem Jahr 2007 wegen der fehlerhaften Datengrundlage fรผr verfassungswidrig. Dieser Verteilungsschlรผssel wurde vom Bundesland Nordrhein-Westfalen festgelegt. Dabei werden die Kosten fรผr die Kommunen fรผr die Kosten der Unterkunft von ALG-II Beziehern geregelt. An der Klage waren u.a. Aachen, Essen, Remscheid und Wuppertal sowie die Kreise Dรผren, Euskirchen, Heinsberg, Unna und Rhein-Erft beteiligt.

Der Verfassungsgerichtshof entschied, dass der Verteilungsschlรผssel verfassungswidrig ist. Der Verteilungsschlรผssel sei "nicht hinreichend valide", so die Richter. Die Nicht-Validitรคt fรผhre dazu, dass einige Kreise und Stรคdte mehr finanzielle Zuweisungen vom Bund bekommen, als ihnen tatsรคchlich zustehen wรผrde. Andere Kommunen erhielten dagegen weniger finanzielle Mittel, als sie tatsรคchlich benรถtigen wรผrden. Der Landesgesetzgeber hรคtte bei der Berechnung mehr Sorgfalt auf die "Validitรคt der Daten" legen mรผssen, so die Richter. Fรผr ALG II-Bezieher รคndert sich durch dieses Urteil nichts. (sb)