Hartz IV Klagen nehmen immer mehr zu

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Immer mehr Menschen klagen wegen Hartz IV. Die Antwort der Politik: Klagen an den Sozialgerichten soll erschwert werden.

Immer mehr Betroffene wehren sich und klagen aufgrund der Hartz IV Arbeitsmarktreform ihre Rechte ein. In Berlin existiert das größte Sozialgericht. Allein im Oktober 2007 sind dort 2051 neue Klagen eingegangen, die sich mit der alltäglichen Thematik Hartz IV beschäftigen. Zumeist überschreiten die Klagen die erste Instanz, da zumeist beide Klageparteien mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind. Somit erfahren auch die höheren Instanzen einen nie dagewesen Ansturm auf die Sozialgerichte. Für die Revisionsverfahren wurde nun ein zusätzlicher Senat in Berlin eingerichtet.

Nun wird die Politik aktiv, da die Klagewelle von den Gerichten kaum mehr zu bewältigen ist. Jedoch nicht zu den Gunsten der Kläger. Anstatt wesentliche Änderungen an der Hartz IV Arbeitsmarktreform vorzunehmen, will man die Klagewelle per Gesetz eindämmen und somit das Einfordern der Rechte von Arbeitslosengeld II Empfängern eindämmen. Fast unbemerkt hat das Bundeskabinett dazu einen Gesetzesentwurf erarbeitet. Komplizierte Detailfragen sollen nun nur noch in der ersten Instanz vor den Landessozialgerichten entschieden werden. Die unteren Instanzen der Sozialgerichte sollen hingegen weniger schwierige Fragen klären. Wer nun noch in Berufung gehen will, kann dies nur noch tun, wenn wenn der Streitwert über 750 Euro liegt. Bei juristischen Personen erhöht sich der Mindeststreitwert auf 10.000 Euro.

Diese Einschränkung bedeutet offensichtlich eine Erschwernis an den Sozialgerichten in Berufung zu gehen. Die Richter an den Sozialgerichten erhoffen sich nun davon, weniger Klagen bearbeiten zu müssen. Auf die Kritik hin, dass das Einklagen von eigenen Rechten nun erschwert worden ist, antwortete Steffen Roller, Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg und Mitglied des Präsidiums des Deutschen Richterbundes gegenüber dem Nachrichtenmagazin "Focus": "Es ist durchaus üblich, gewisse Schwellenwerte für die Berufung vorzusehen, um die Gerichte zu entlasten". (gegen-hartz.de, 19.11.07)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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