Viele Ein-Euro-Jobs sind nicht "zusรคtzlich" und deshalb rechtswidrig. Betroffene sollten sich daher zur Wehr setzen!
Ein wichtiges Kriterium bei den Arbeitsgelegenheiten bzw. sogenannten Ein-Euro-Jobs ist, dass eine Zusรคtzlichkeit gewahrt bleibt. Doch gerade soziale Einrichtungen bauen Personal, um es auf anderer Seite mit Hartz IV Beziehern als Ein-Euro-Jobber wieder aufzufรผllen. Denn die Trรคger bekommen dann sogar Geld dafรผr, dass sie einen โBilligarbeiterโ ohne Perspektive beschรคftigen.
Wรคhrend die Jobcenter fleiรig weiter Menschen in die Billig-Zwangsarbeit schicken, haben wissenschaftliche Institute lรคngst in Studien festgestellt, dass die sogenannten Arbeitsgelegenheiten (AGH) keinen Beitrag zur Integration auf den ersten Arbeitsmarkt liefern. Im Gegenteil, sie halten sogar die Betroffenen davon ab, sich bei regulรคren Beschรคftigungsverhรคltnissen zu bewerben. Zudem werden regulรคre Arbeitsplรคtze vernichtet.
Wissenschaftliche Studien bemรคngeln Sinn und Zweck
โDie ursprรผnglichen Zieleder Ein-Euro-Jobs werden nicht erreichtโ, wie eine Auswertung des Zentrums fรผr Europรคische Wirtschaftsforschung (ZEW) ergab. โDie Nachteile machen sich bei allen Bildungs- und Bevรถlkerungsgruppen bemerkbarโ, bestรคtigte das ZEW. โBesonders Mรคnner haben spรผrbar schlechtereChancen, nach einem Ein-Euro-Job tatsรคchlich eine sozialversicherungspflichtige Beschรคftigung zu findenโ. Aber auch alle anderen Gruppen wรผrde durch eine solche Beschรคftigungsmaรnahme stark benachteiligt.
Dennoch hรคlt die Bundesregierung an dem Konzept fest. Und warum? Eine Antwort liegt sicher bei den Erwerbsrosenstatistiken. Denn diese werden regelmรครig auch mit dem Argument frisiert, dass Hartz IV Beziehende in Maรnahmen nicht dazu gerechnet werden. Ein Schelm wer hier bรถse denkt.
Wertersatzklage nach rechtswidrigem Ein-Euro-Job
Nun ist es fรผr Betroffene sehr schwer, sich vor solchen Maรnahmen zu schรผtzen. Ein Streit vor Gericht ist nicht selten vorprogrammiert. Dennoch raten wir immer zu prรผfen, ob eine Zusรคtzlichkeit vorliegt. Ein deutliches Indiz dafรผr, dass diese vom Gesetzgeber vorgebene โZusรคtzlichkeitโ nicht vorliegt, ist das Verrichten der Tรคtigkeiten, wenn diese im Groรen und Ganzen die gleichen sind, wie bei den Festangestellten. Dann sollte dieser Umstand in dem Widerspruch vermerkt sein. Auch wenn der Widerspruch abgelehnt wird, sollte genau notiert werden, welche Arbeitsaufgaben zu erledigen waren. Spรคter ist es nรคmlich mรถglich eine sogenannte โWertersatzklageโ zu unternehmen, um den รผblichen Tariflohn einzuklagen.
Erst kรผrzlich hatte das Sozialgericht Dortmund einem Klรคger einen nachtrรคglichen Lohn in Hรถhe von 900 Euro zugesprochen. Allerdings wird das Entgelt an die laufenden Hartz IV Regelleistungen angerechnet (AZ: S 40 (23)(28) AS 710/12). Achtung: Ansprรผche kรถnnen nur innerhalb eines Zeitraumes von 4 Jahren geltend gemacht werden. Danach ist es verjรคhrt. Ein Widerspruch hรคlt die Gegen-Hartz.de Redaktion hier bereit. (sb)