Hartz IV Jobcenter-Mitarbeiterin von Gericht abgewiesen
12.01.2017
Eine Fallmanagerin des Jobcenters in Osterholz-Scharmbeck wehrte sich dagegen, menschenfeindliche Praktiken zu vollstrecken. Jetzt kündigte sie ihre Stelle, ist selbst erwerbslos und muss zudem die Gerichtskosten für ihre Klage gegen die Unmenschlichkeit bezahlen. Wie die Frankfurter Rundschau am 15. Dezember berichtete, verklagte die Frau ihren Arbeitgeber, das Jobcenter, weil dieser sie dazu zwänge, Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose zu verhängen. Die Behörde hatte zuvor Eingliederungsvereinbarungen in Serie an Hartz-IV-Empfänger verschickt, ohne zuvor den Einzelfall zu prüfen.
Die Hartz-IV-Abhängigen sollten pauschal mindestens fünf Bewerbungen pro Monat schreiben, ein Praktikum absolvieren und Kinderbetreuung organisieren. Es fand nicht nur keine Prüfung im Einzelfall statt, zu den Empfängern gehörten auch Kranke und Menschen mit Migrationshintergrund, die die Vereinbarung nicht lesen konnten.
Außerdem sollten die Betroffenen eine Lüge unterschreiben, nämlich dass vorher ein Beratungsgespräch stattgefunden hätte, was nicht der Fall war. Individuelle Vereinbarungen gab es nur, wenn jemand widersprach.
Sanktionen bei „Verstoß“
Die Klägerin hätte gegen die Hartz-Abhängigen Sanktionen verhängen müssen, wenn diese gegen die Auflagen verstoßen hätten – also ihnen das Geld kürzen. Sie hielt das für rechtswidrig und gegen die Würde des Menschen, klagte vor dem Arbeitsgericht in Verden.
Das Gericht wies die Klage in erster Instanz ab, mit der Begründung, das Projekt sei jetzt beendet, und sie müsse daher die Sanktionen, um die es in der Klage ging, nicht mehr verhängen.
Die Mitarbeiterin des Jobcenters hält dieses Urteil für falsch, denn wenn Hartz-IV-Abhängige während des Projekts Mittel gestrichen worden seien, hätten sie bei einem weiteren „Verstoß“ höhere Kürzungen in Höhe von 60 % zu befürchten. Als Fallmanagerin hätte sie dann als Folge der standardisierten „Vereinbarung“ höhere Sanktionen verhängen müssen.
Erneute Klage scheitert an Geld
Die jetzt Arbeitslose wäre gerne in Berufung gegangen, vor allem, um diese Praktiken von Jobcentern allgemein juristisch als rechtswidrig anzuerkennen. Sie hat dafür aber kein Geld. Als Verliererin des Verfahrens muss sie circa 3000 Euro abbezahlen, was ihr bereits sehr schwer fällt.
Sie kündigte, damit sie die menschenunwürdigen Sanktionen nicht umsetzen muss. Zudem stand sie an ihrem Arbeitsplatz wegen ihrem Widerstand unter verschärfter Überwachung ihrer Vorgesetzten.
Sie sagt: „Kein Geld der Welt und auch kein unbefristeter Vertrag darf es wert sein, seine Moral und seinen Verstand morgens an der Tür abzugeben.“
Reform innerhalb des Systems?
So merkwürdig es Menschen erscheint, die den Demütigungen, dem Druck und ihrer Rechtlosigkeit im Hartz-IV-System ausgesetzt sind: Auch unter den Mitarbeitern der Jobcenter gibt es manche, die sich ein soziales Gewissen bewahrt haben.
Das Scheitern der Fallmanagerin zeigt aber, wie schwierig es ist, innerhalb eines unmenschlichen Systems Menschlichkeit einzufordern. Nicht nur Hartz-IV-Abhängige, sondern auch ethisch vorbildiche Mitarbeiter der Jobcenter spüren den Terror des Systems ungeschminkt, wenn sie sich zur Wehr setzen.
Solidarität statt Resignation
Der Schritt, gegen eine bestimmte Praxis innerhalb dieses Unterdrückungssystems für die Ärmsten der Armen vor Gericht zu ziehen, ist lobenswert. Zwar gilt es, das Hartz-IV-System in Gänze durch eine menschenwürdige Unterstützung für Erwerbslose zu ersetzen, doch hilft das den Entrechteten im Hier und Jetzt wenig. Deshalb gilt es zumindest, den schlimmsten Drangsalierungen etwas entgegen zu setzen.
Das hat die Fallmanagerin aus Osterholz-Scharmbeck getan. Ihr Widerstand wurde vom Jobcenter und Arbeitsgericht zermahlen. Das hinterlässt leider die bittere Botschaft: Versucht gar nicht erst, Kritik zu üben.
Statt jetzt aber den Kopf einzuziehen, gebührt der mutigen Frau, die den Kampf gegen die Unterdrückung aufnahm, Solidarität. (Dr. Utz Anhalt)
Bild: Innovated Captures-fotolia
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