Statt Meldetermine Telefontermine
Derzeit sind alle Meldetermine in den Jobcentern aufgrund der Corona-Krise ausgesetzt. Auch bereits vereinbarte Termine entfallen. Einige Jobcenter beginnen nun zu Telefonterminen einzuladen.
Derzeit kein Meldeverfahren
Laut einer Weisung der Bundesagentur für Arbeit werden derzeit keine Meldetermine seitens der Jobcenter vereinbart. Bereits vereinbarte Termine entfallen. Auch sind alle Arbeitsagenturen und Jobcenter geschlossen, um das Coronavirus Ansteckungsrisiko für Mitarbeiter und Leistungsbezieher zu reduzieren.
In der aktuellen Weisungen vom ersten April 2020 auf Seite 30 ist zu lesen: “Minderungen: Die derzeitige Situation macht persönliche Anhörungen nach § 24 SGB X nicht möglich. Das Meldeverfahren findet nicht statt.”
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Statt Meldetermin, Telefontermin?
Nun berichtet die Erwerbsloseninitiative “Basta” aus Berlin, dass Hartz IV-Leistungsbezieher aktuell zu sogenannten Telefonterminen eingeladen werden. Auf den sonstigen Einladungen zum Termin wurde “Telefontermin” geschrieben, mit der Bitte sich am Freitag 11:45 Uhr bereitzuhalten. Wir würden angerufen, um zur beruflichen Situation zu reden”, berichten Betroffene.
Verpasster Telefontermin mit Sanktionen?
Hiernun besteht die Frage, ob solche Termine tatsächlich ohne Rechtsfolgen bleiben, wenn diese nicht wahrgenommen werden (können). Immerhin ist von Telefonterminen in den aktuellen Weisungen der BA nichts zu lesen.
Insgesamt schließt die BA Meldeverfahren in der derzeitigen Krise aus. Werden dennoch Sanktionen aufgrund verpasster Telefonterminen verhängt, ist ein Widerspruch derzeit gegen Leistungskürzungen ratsam. Bei anhaltener Krise ist davon auszugehen, dass ein solches telefonisches Meldeverfahren Einzug halten wird.
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