Hartz IV: Helfen Jobcenter tatsächlich bei der Jobsuche?

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Jobcenter haben laut Gesetz die Aufgabe, Hartz IV Beziehende wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren und einen Arbeitsplatz zu vermitteln. Doch Untersuchungen zeigen, dass die meisten Erwerbslosen keine besondere Hilfe genießen. Stattdessen wird sanktioniert und drangsaliert.

Hartz IV-Bezieher finden selbstständig einen Job

Als Hartz IV-Bezieher geht man eigentlich davon aus, dass das Jobcenter einem bei der Jobsuche tatkräftig unter die Arme greift. Eine Statistik des Portals „O-TonArbeitsmarkt“ ergab jedoch etwas anderes. Demnach finden Hartz IV-Bezieher häufiger selbstständig einen neuen Job als mit Unterstützung durch das Jobcenter.

Die Vermittlungstätigkeiten der Jobcenter

Das Jobcenter lässt Hartz IV-Bezieher an Maßnahmen teilnehmen, die bei der Arbeitsaufnahme helfen sollen. Auch spezielle Förderungsmaßnahmen stehen auf dem Programm der Jobcenter. Letztlich fallen auch Jobvorschläge durch das Jobcenter unter die Vermittlungstätigkeit.

Was bringt die Vermittlungstätigkeit?

Laut der Statistik des „O-TonArbeitsmarktes“ haben jedoch lediglich 3,7 Prozent der Hartz IV-Bezieher einen Job aufgrund von begleitenden Förderungen durch das Jobcenter erhalten. 12,3 Prozent haben aufgrund der Teilnahme an einer Maßnahme innerhalb von 3 Monaten einen Job gefunden. 10,2 Prozent der Hatz IV-Bezieher haben zudem einen Job aufgrund eines Vermittlungsvorschlages des Jobcenters erhalten. Die restlichen Hartz IV-Bezieher haben nach dem Erstkontakt mit dem Jobcenter oder nach einer Eingliederungsvereinbarung eine neue Arbeit gefunden und somit ohne großes Zutun des Jobcenters.

Jobcenter beansprucht Erfolge für sich

Das Hartz IV-Bezieher nach dem Erstkontakt oder nach einer Eingliederungsvereinbarung eigenständig einen neunen Job gefunden haben, sieht das Jobcenter anders. Bei einem Erstkontakt oder eine Eingliederungsvereinbarung wird das Jobcenter beratend tätig und unterstützt somit auch hier Hartz IV-Bezieher bei der Arbeitsaufnahme. Es ist jedoch zweifelhaft, ob die Jobcenter aufgrund ihrer Arbeitsüberlastung bereits bei dem Erstgespräch umfangreiche und erfolgsversprechende Beratungstätigkeit leistet.

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