Hartz IV: Getrennt wohnen aber verheiratet

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Verheiratet aber nicht zusammen leben – Das ist zu beachten

Wer Verheiratet ist, aber aus unterschiedlichen Grรผnden nicht zusammen lebt und Hartz IV bezieht, wird ร„rger mit dem Jobcenter bekommen.

Grรผnde warum Eheleute nicht zusammenleben

Die Grรผnde, warum Eheleute nicht zusammenleben, kรถnnen unterschiedlich sein. Manche wollen zwar verheiratet sein, aber nicht in einem Haushalt leben, andere arbeiten in einer anderen Stadt, weil sie dort einen Job haben oder andere mรผssen ihre Eltern pflegen. In einem รœberblick wollen wir erklรคren, was zutun ist und wann das Jobcenter zwei getrennte Haushalte akzeptiert. Es kommt wie immer auch auf die Einzelumstรคnde an, wie das Jobcenter mit der Situation umgehen wird und welche Leistungen die Behรถrde gewรคhrt.

Beide Ehepartner leben getrennt, beziehen beide Hartz IV

Durch die EheschlieรŸung bilden beide Ehepartner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Das Jobcenter wird im Grundsatz nur eine Wohnung finanzieren. Auch die Regelleistungen werden entsprechend so berechnet, dass beide fรผreinander sorgen.

Damit beide Wohnungen bezahlt werden und der Hartz IV Regelsatz entsprechend so ausgezahlt wird, dass beide den vollen Satz bekommen, mรผssen entsprechende Grรผnde vorliegen, damit das Jobcenter eine getrennte Haushaltsfรผhrung anerkennt. Ein gewichtiger Grund ist eine wichtige รคrtliche Behandlung der Ehepartner, der einen Umzug unmรถglich macht.

Wenn ein Partner berufstรคtig ist

Ist ein Ehepartner berufstรคtig, bildet man dennoch eine Bedarfsgemeinschaft. Das Einkommen des anderen wird auf die Regelleistungen des anderen angerechnet. Arbeitet ein Ehepartner in einer anderen Stadt und kann nachweisen, dass der Job sonst gekรผndigt werden muss, kann dies ein trifftiger Grund sein, dass das Jobcenter beide Wohnungen anerkennt. Hier wird die Behรถrde genau den Einzelfall prรผfen.

Pflege und Krankheit sind trifftige Grรผnde

In der Regel wird das Jobcenter eine getrennte Haushaltsfรผhrung anerkennen, wenn ein Ehepartner seine Eltern pflegen muss. Eine schwere Erkrankung, die einen Umzug derzeit unmรถglich macht, ist ebenfalls ein trifftiger Grund. Leben beide Partner in Scheidung, muss das der Behรถrde nachweisbar darlegt werden.

Das Jobcenter informieren

Das Jobcenter muss frรผhzeitig darรผber informiert werden, dass eine neue Lebenssituation besteht. Wer zwar zusammen ist, aber in zwei Wohnungen lebt, sollte den Schritt in die Ehe eventuell zuvor รผberlegen, da im Umkehrschluss das auch weniger Hartz IV Leistungen bedeutet.

Hartz IV Bescheid รผberprรผfen

Wenn das Jobcenter die Grรผnde nicht anerkennt und die Regelleistungen kรผrzt, sollte seinen Hartz IV Bescheid unbedingt anwaltschaftlich รผberprรผfen lassen. Das kann man z.B. hier online tun.