Hartz IV: Getrennt wohnen aber verheiratet

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Verheiratet aber nicht zusammen leben – Das ist zu beachten

Wer Verheiratet ist, aber aus unterschiedlichen Gründen nicht zusammen lebt und Hartz IV bezieht, wird Ärger mit dem Jobcenter bekommen.

Gründe warum Eheleute nicht zusammenleben

Die Gründe, warum Eheleute nicht zusammenleben, können unterschiedlich sein. Manche wollen zwar verheiratet sein, aber nicht in einem Haushalt leben, andere arbeiten in einer anderen Stadt, weil sie dort einen Job haben oder andere müssen ihre Eltern pflegen. In einem Überblick wollen wir erklären, was zutun ist und wann das Jobcenter zwei getrennte Haushalte akzeptiert. Es kommt wie immer auch auf die Einzelumstände an, wie das Jobcenter mit der Situation umgehen wird und welche Leistungen die Behörde gewährt.

Beide Ehepartner leben getrennt, beziehen beide Hartz IV

Durch die Eheschließung bilden beide Ehepartner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Das Jobcenter wird im Grundsatz nur eine Wohnung finanzieren. Auch die Regelleistungen werden entsprechend so berechnet, dass beide füreinander sorgen.

Damit beide Wohnungen bezahlt werden und der Hartz IV Regelsatz entsprechend so ausgezahlt wird, dass beide den vollen Satz bekommen, müssen entsprechende Gründe vorliegen, damit das Jobcenter eine getrennte Haushaltsführung anerkennt. Ein gewichtiger Grund ist eine wichtige ärtliche Behandlung der Ehepartner, der einen Umzug unmöglich macht.

Wenn ein Partner berufstätig ist

Ist ein Ehepartner berufstätig, bildet man dennoch eine Bedarfsgemeinschaft. Das Einkommen des anderen wird auf die Regelleistungen des anderen angerechnet. Arbeitet ein Ehepartner in einer anderen Stadt und kann nachweisen, dass der Job sonst gekündigt werden muss, kann dies ein trifftiger Grund sein, dass das Jobcenter beide Wohnungen anerkennt. Hier wird die Behörde genau den Einzelfall prüfen.

Pflege und Krankheit sind trifftige Gründe

In der Regel wird das Jobcenter eine getrennte Haushaltsführung anerkennen, wenn ein Ehepartner seine Eltern pflegen muss. Eine schwere Erkrankung, die einen Umzug derzeit unmöglich macht, ist ebenfalls ein trifftiger Grund. Leben beide Partner in Scheidung, muss das der Behörde nachweisbar darlegt werden.

Das Jobcenter informieren

Das Jobcenter muss frühzeitig darüber informiert werden, dass eine neue Lebenssituation besteht. Wer zwar zusammen ist, aber in zwei Wohnungen lebt, sollte den Schritt in die Ehe eventuell zuvor überlegen, da im Umkehrschluss das auch weniger Hartz IV Leistungen bedeutet.

Hartz IV Bescheid überprüfen

Wenn das Jobcenter die Gründe nicht anerkennt und die Regelleistungen kürzt, sollte seinen Hartz IV Bescheid unbedingt anwaltschaftlich überprüfen lassen. Das kann man z.B. hier online tun.

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