Jobcenter Spione รผben sich rechtswidrig im Voyeurismus
Wie weit die Jobcenter Spione gehen, zeigt sich in einem aktuellen Fall in Berlin. Kim K. wurde Hartz IV gestrichen, weil die Behรถrde der Auffassung ist, dass die zweifache Mutter sich nicht oft genug in ihrer Wohnung aufhรคlt. Das dreiste an dem Fall: Die Prรผfer รผbten sich als Spanner und spionierten durch ein Fenster der Erdgeschosswohnung.
Das lieร die Betroffene nicht auf sich sitzen und wandte sich an die รffentlichkeit. In einem Beitrag des Sat.1 Frรผhstรผckfernsehens, begrรผndet sie, warum sie sich unwรผrdig behandelt und in ihrer Privatsphรคre verletzt fรผhlt.
Das Jobcenter behauptet seinerseits, man habe mehr als 30 Mal erfolglos versucht, die Hartz IV Bezieherin in der Wohnung im Berliner Stadtteil Charlottenburg anzutreffen. Kim K hรคlt dagegen: Weil sie ihren Schulabschluss nachhole, habe sie eine Zeitlang ihre Mutter รถfter besucht, damit diese beim Lernen und beim Schulbesuch auf die Kinder aufpasst. Zudem mache sie nun mal nicht immer auf, wenn es klingelt.
Aufgrund von vagen Vermutungen: Hartz IV gestrichen
Nach der Kรผrzung fehlen der Mutter wichtige 938 EUR im Monat. 550 fรผr die Miete und 388 ALG II-Regelsatz. Was ihr belibt sind die Unterhaltszahlungen des Vaters der Kinder und das Kindergeld- also 670 EUR monatlich.
Die Blicke durchs Fenster der รผbereifrigen Jobcenterprรผfer hรคtten zudem nicht nur in die Privatsphรคre eklatant eingegriffen, sondern auch nur einen geringen Ausschnitt der Wohnung gezeigt. Daran abzulesen, dass die Wohnung kaum genutzt wรผrde, sei nicht nachvollziehbar, so Kim K.
Prรผftermin zeigte keine Auffรคlligkeiten: Einzig die Zahnbรผrste fehlte
Bei einem Prรผftermin der Spione vom Amt schaltete sich die Berliner Zeitung (BZ) ein. Sie schauten nach, ob Essen im Kรผhlschrank, Kleidung in den Schrรคnken und Zahnbรผrsten im Bad zu finden seien. Bis auf die Zahnbรผrste war aber alles “normal”. Kim K. sagte, die Zahnbรผrste sei als Ersatz in der Kita. Trotzdem lenkt das Jobcenter nicht ein.
Ein Sprecher des Jobcenters behauptet: “Die รberprรผfungen wรผrden der stรคndigen Rechtsprechung entsprechen”. Ob dabei auch das Spionieren durchs Fenster erlaubt sei, bleibt hรถchst fraglich. Deshalb hat die Betroffene nun Widerspruch eingelegt. โEs geht um meine Wรผrde und den Schutz meiner Privatsphรคre.โ Nun muss die junge Mutter auch noch um die Wohnung bangen. Wรผrde die verloren gehen, wรผrde es aufgrund des schwierigen Wohnungsmartkt in Berlin schwer werden, in der Preislage und in der Wohngegend eine neue zu finden. So zerstรถrt das Jobcenter Existenzen aufgrund von Vermutungen.
Die Chancen stehen nicht schlecht, dass ein Gericht das Jobcenter zurecht weist. Schlieรlich gehรถrt die geheime Spionage durchs Fenster nicht zu den Aufgaben einer Sozialbehรถrde in einem Rechtsstaat. (sb)