Hartz IV gestrichen: Jobcenter Kontrolleure spionierten durchs Fenster

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Jobcenter Spione üben sich rechtswidrig im Voyeurismus

Wie weit die Jobcenter Spione gehen, zeigt sich in einem aktuellen Fall in Berlin. Kim K. wurde Hartz IV gestrichen, weil die Behörde der Auffassung ist, dass die zweifache Mutter sich nicht oft genug in ihrer Wohnung aufhält. Das dreiste an dem Fall: Die Prüfer übten sich als Spanner und spionierten durch ein Fenster der Erdgeschosswohnung.

Das ließ die Betroffene nicht auf sich sitzen und wandte sich an die Öffentlichkeit. In einem Beitrag des Sat.1 Frühstückfernsehens, begründet sie, warum sie sich unwürdig behandelt und in ihrer Privatsphäre verletzt fühlt.

Das Jobcenter behauptet seinerseits, man habe mehr als 30 Mal erfolglos versucht, die Hartz IV Bezieherin in der Wohnung im Berliner Stadtteil Charlottenburg anzutreffen. Kim K hält dagegen: Weil sie ihren Schulabschluss nachhole, habe sie eine Zeitlang ihre Mutter öfter besucht, damit diese beim Lernen und beim Schulbesuch auf die Kinder aufpasst. Zudem mache sie nun mal nicht immer auf, wenn es klingelt.

Aufgrund von vagen Vermutungen: Hartz IV gestrichen

Nach der Kürzung fehlen der Mutter wichtige 938 EUR im Monat. 550 für die Miete und 388 ALG II-Regelsatz. Was ihr belibt sind die Unterhaltszahlungen des Vaters der Kinder und das Kindergeld- also 670 EUR monatlich.

Die Blicke durchs Fenster der übereifrigen Jobcenterprüfer hätten zudem nicht nur in die Privatsphäre eklatant eingegriffen, sondern auch nur einen geringen Ausschnitt der Wohnung gezeigt. Daran abzulesen, dass die Wohnung kaum genutzt würde, sei nicht nachvollziehbar, so Kim K.

Prüftermin zeigte keine Auffälligkeiten: Einzig die Zahnbürste fehlte

Bei einem Prüftermin der Spione vom Amt schaltete sich die Berliner Zeitung (BZ) ein. Sie schauten nach, ob Essen im Kühlschrank, Kleidung in den Schränken und Zahnbürsten im Bad zu finden seien. Bis auf die Zahnbürste war aber alles “normal”. Kim K. sagte, die Zahnbürste sei als Ersatz in der Kita. Trotzdem lenkt das Jobcenter nicht ein.

Ein Sprecher des Jobcenters behauptet: “Die Überprüfungen würden der ständigen Rechtsprechung entsprechen”. Ob dabei auch das Spionieren durchs Fenster erlaubt sei, bleibt höchst fraglich. Deshalb hat die Betroffene nun Widerspruch eingelegt. „Es geht um meine Würde und den Schutz meiner Privatsphäre.“ Nun muss die junge Mutter auch noch um die Wohnung bangen. Würde die verloren gehen, würde es aufgrund des schwierigen Wohnungsmartkt in Berlin schwer werden, in der Preislage und in der Wohngegend eine neue zu finden. So zerstört das Jobcenter Existenzen aufgrund von Vermutungen.

Die Chancen stehen nicht schlecht, dass ein Gericht das Jobcenter zurecht weist. Schließlich gehört die geheime Spionage durchs Fenster nicht zu den Aufgaben einer Sozialbehörde in einem Rechtsstaat. (sb)

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