Gesetz zur Neuordnung der Jobcenter passiert das Bundeskabinett
Im Bundeskabinett wurde heute das Hartz IV Gesetz zur Neuordnung der Jobcenter beschlossen. Das bedeutet, dass die Neuordnung zunächst zur Debatte in den Bundestag und soll dann am 9. Juli den Bundesrat passieren. Im Januar 2011 sollen dann die neuen Gesetzgebungen in Kraft treten. Das Besondere: Für die Umsetzung muss das Grundgesetz geändert werden, dazu ist eine 2/3 Mehrheit im Bundestag erforderlich. Aus diesem Grund wurden die Gesetzesentwürfe zunächst mit der SPD, den Bundesländern und nun im Bundeskabinett beschlossen. Es gilt also als sicher, dass die Neuordnung der Jobcenter umgesetzt werden.
Während die Bundesregierung die Gesetzesänderungen als "großen Erfolg" feiern, hagelt es vor allem von Erwerbslosengruppen deutliche Kritik. So ist für das Erwerbslosen Forum Deutschland die Reform der Jobcenter "eine schlechte Nachricht". Martin Behrsing, Sprecher der Initaitive, sieht bei den Änderungen nun eine "verfassungsmäßige Legitimation der Chaos-Hilfe aus einer Hand und die endgültige Zementierung von Erwerbslosen erster und zweiter Klasse". Zudem sei eine Asuweitung der Optionskommunen ein Rückschritt in alte Sozialhilfestrukturen. Die Befürchtung: Kommunale Eigeninteressen würden zu Lasten der Hartz IV Bezieher getroffen werden.
Die Androhung, schneller bei unter 25 jährigen Erwerbslosen zu sanktionieren betrachte man mit Sorge. Die jungen Menschen müssten als "Zielscheibe für Populismus" herhalten. Vielmehr wären nicht die Jungendlichen selbst das Problem, sondern mangelnde Ausbildungs- und Arbeitsplätze oder das Versagen des Schulsystems. Behrsing weißt daraufhin, nicht die jungen Menschen dafür verantwortlich zu machen, sondern vielmehr das v"erheerendes Schulsystem zu reformieren und ein Recht auf Ausbildung zu verankern". (21.04.2010)
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