Hartz IV Eingliederungsvereinbarung nicht hilfreich

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Umfragestudie: Eingliederungsvereinbarung nicht hilfreich

23.10.2014

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und die Universität Mannheim führten eine Befragung über den Nutzen von Eingliederungsvereinbarungen unter Arbeitsvermittlern im Jobcenter durch. Das Ergebnis: Nicht bei jedem Erwerbslosen ist die gesetzlich vorgegebene Regelung von Vorteil. Knapp 50 Prozent der Umfrageteilnehmer gaben an, "den Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen bei Arbeitsuchenden ohne Vermittlungshemmnisse sowie bei schwer in den Arbeitsmarkt zu integrierenden Erwerbslosen nicht als sinnvoll anzusehen".

Knapp die Hälfte der Arbeitsvermittler wünscht sich mehr Spielraum bei Eingliederungsvereinbarungen
Viele Arbeitsvermittler in den Jobcenter wünschen sich mehr Flexibilität beim Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen. Das geht aus einer Studie des IAB und der Universität Mannheim hervor. Bei der Befragung, die im Rahmen eines Modellprojekts in zwölf Arbeitsagenturen durchgeführt wurde, gab fast die Hälfte der Teilnehmer an, dass die Eingliederungsvereinbarung für bestimmten Gruppen von Erwerbslosen nicht sinnvoll sei. Die große Mehrheit wünscht sich deshalb mehr Spielraum bei der Anwendung von Eingliederungsvereinbarungen. Derzeit ist der Abschluss gesetzlich verpflichtend. Weigert sich der Erwerbslose, die Vereinbarung zu unterzeichnen, kann sie im Rahmen eines Verwaltungsakts erlassen werden.

In der Eingliederungsvereinbarung werden sowohl die Pflichten des Erwerbslosen (Eigenbemühungen und Nachweispflichten) als auch die Unterstützungsaktivitäten der Agentur für Arbeit dokumentiert.

Arbeitsvermittler befürworten Eingliederungsvereinbarung bei Erwerbslosen mit Motivierungs- oder Förderbedarf
Laut der Studie bewerten die meisten Arbeitsvermittler die Eingliederungsvereinbarung bei Erwerbslosen mit Motivierungs- oder Förderbedarf als sinnvolles Instrument. Dagegen sehen fast 50 Prozent der Studienteilnehmer keinen Nutzen bei Arbeitsuchenden ohne Integrationshemmnis sowie bei schwer vermittelbaren Erwerbslosen. Auf motivierte Menschen ohne Arbeit könne die Eingliederungsvereinbarung irritierend wirken, berichten die Arbeitsmarktforscher. Schwer zu vermittelnde Erwerbslose müssten dagegen zunächst an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Eine Eingliederungsvereinbarung könne dabei auch kontraproduktiv sein.

Fast drei Viertel der Umfrageteilnehmer gaben an, dass sie sich wünschen, bei der Eingliederungsvereinbarung individuell und fallbezogen entscheiden zu können. Die aktuelle Gesetzeslage lässt derzeit wenig Spielraum.

Im Rahmen der Studie wurden auch unterschiedliche Zeitpunkte für den Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen getestet. Wie sich herausstellte, wurde die Vereinbarung im Schnitt innerhalb der ersten beide Monate nach Eintritt der Erwerbslosigkeit abgeschlossen, wenn die Arbeitsvermittlung den Vereinbarung für sinnvoll erachteten. Inwieweit sich der Zeitpunkt des Abschlusses in der Praxis auswirkt, soll in weiteren Studien untersucht werden. (ag)