Hartz IV: Beratungsschein für den Anwalt – Das musst Du tun

Häufig müssen sich Hartz IV Betroffene mit dem Jobcenter streiten. Ach Menschen mit einem niedrigen Einkommen oder Sozialleistungen haben einen Anspruch auf Rechtsberatung. Hierfür benötigt man einen Beratungsschein. Dieser gilt für die außergerichtliche Beratung durch einen Anwalt.

Wie bekomme ich Beratungshilfe (Beratungsschein), wenn ich einen Anwalt zur Hilfe benötige?

Wenn Sie die Beratung eines Anwalts benötigen, können Sie zur Rechtsantragsstelle des für Ihre Wohnanschrift zuständigen Amtsgerichts gehen und einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beantragen. Sie müssen dort folgende Unterlagen vorlegen:

Was muss ich mit bringen:

– den strittigen Hartz IV-Bescheid oder Widerspruchsbescheid des Jobcenters,
– Belege über Ihre aktuelle Miete,
– Nachweise über Ihr Einkommen,
– Nachweise über Ihr Vermögen.

Vorsorglich sollten Sie auch Ihre Kontoauszüge des letzten Monats, gegebenenfalls auch der letzten drei Monate, mitnehmen.

Der Berechtigungsschein soll Ihnen vom Gericht sofort ausgestellt und mitgegeben werden, weil Sie ihn zu Beginn der Beratung beim Anwalt vorlegen müssen. Wird die Beratungshilfe bewilligt, müssen Sie an den Rechtsanwalt nur einen Eigenanteil von 10 Euro zahlen.

Gerichte lehnen häufig die Ausstellung von Beratungsscheinen ab

Die Gerichte lehnen die Beratungshilfe immer häufiger mit der Begründung ab, Sie könnten sich vom Jobcenter beraten lassen, Sie könnten selbst Widerspruch einlegen oder warten, bis Sie den Widerspruchsbescheid erhalten haben.

Lassen Sie sich damit nicht abspeisen. Verlangen Sie, mit dem Vorgesetzten des Bearbeiters zu sprechen. Machen Sie deutlich, dass Sie ohne anwaltliche Hilfe in Not geraten oder vergeblich versucht haben, die Sache selbst mit dem Jobcenter zu klären.

Falls Sie auch damit nichts ausrichten können, verlangen Sie sofort eine rechtsmittelfähige, schriftliche Entscheidung.

Legen Sie dagegen sogleich bei der Rechtsantragsstelle schriftlich eine so genannte Erinnerung ein. Schreiben Sie auf, weshalb Sie auf anwaltliche Hilfe angewiesen sind. Falls dies alles nichts hilft, sollten Sie eine unabhängige Hartz IV Beratungsstelle aufsuchen.

Wichtiger Zusatz: Hartz IV läßt eine bestimmte Summe Vermögen zu, das Gericht sieht das in der Höhe anders. Bevor Hartz IV Bezieher einen Anwalt konsultieren sollten sie sich darüber im Klaren sein, daß eigenes Vermögen bis zu einer bestimmten Summe nicht angerechnet wird.

Übersteigt es diese Summe zahlt der Erwerbslose alles aus eigener Tasche. Das Amtsgericht richtet sich bei der Ermittlung des Vermögens nach den Angaben der Hartz IV Behörde!

Hartz IV abschaffen?

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