Bundesregierung: Ein-Euro-Jobs unter der Lupe?
15.02.2012
Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8083) zum Hartz IV Thema Ein-Euro-Jobs stellte die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/8374) fest, dass es weiteren Verbesserungsbedarf gäbe. Im August 2011 seien rund 160.000 Menschen in Ein-Euro-Jobs beschäftigt gewesen. Immer wieder wurde bekannt, dass die Maßnahmen reguläre Arbeitsplätze verdrängen. Der Bundesrechnungshof hatte bereits mehrmals die rechtswidrige Praxis der Jobcenter abgemahnt.
Ein-Euro-Jobs unterliegen festen Kriterien
Bei den sogenannten Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, besser bekannt als Ein-Euro-Jobs, würde es nach wie vor zu Abgrenzungsproblemen und Auslegungsdifferenzen kommen, so die Bundesregierung. Dabei ginge es in erster Linie um die Punkte Zusätzlichkeit und öffentliches Interesse.
Gesetzliche Voraussetzung für Ein-Euro-Jobs sind die Zusätzlichkeit der Arbeiten, Wettbewerbsneutralität sowie ein bestehendes öffentliches Interesse an der Tätigkeit. Die Bundesagentur für Arbeit habe bereits „umfangreiche Maßnahmen“ ergriffen, die zur Qualitätsverbesserung beitragen sollen, jedoch bestehe weiterer Handlungsbedarf, erklärte die Bundesregierung. Welcher Maßnahmen im Einzelnen ergriffen werden sollte, gab die Bundesregierung nicht bekannt. (ag)
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