Hartz IV: Übernahme der Kosten für die Anti-Baby-Pille

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Zuschüsse für Verhütung bei Hartz IV?

Der Hartz IV Satz sieht Verhütungsmittel nicht explizit vor, allerdings sollen die die Kosten dafür als Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt erfasst sein. Ein Witz, wenn man bedenkt, wie hoch die Kosten für eine Monatspille ist.

Nachdem die Beantragung beim Jobcenter seit dem BSG Urteil (Az.: B 8 SO 6/11 R) nicht mehr möglich ist, haben sich einige Städte und Landkreise dazu entschlossen, dennoch unbürokratisch Hilfe hierbei zu leisten. So auch die Stadt Oldenburg. Diese hat sich dazu entschlossen, die Pille und andere Verhütungsmittel für Bezieher/innen von Sozialleistungen zubezuschussen.

Personen, die Hartz IV, Kinderzuschlag, Wohngeld, oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können entsprechende Leistungen beantragen. Der Antrag muss aber nicht wie gewohnt beim Jobcenter gestellt werden, sondern in einer Beratungsstelle von Pro Familia und der AWO. Nach Angaben der Stadt werden aber diese Zuschüsse kaum genutzt, daher der Aufruf über die Medien und per Infoblätter.

Zuschüsse können unbürokratisch beantragt werden

Es gibt aber auch Einschränkungen. So werden z.B. Kondome nicht finanziert. Frauen hingegen können Zuschüsse für die Monatspille und die Spirale erhalten, sofern diese ärtzlich verordnet wurden. Männer können einen Zuschuss für eine Sterilisation beantragen. Hier liegen die Kosten bei rund 500 EUR.

Die Abwicklung soll vereinfacht sein. Wer einen Zuschuss haben möchte, soll mit dem Personalausweis, dem aktuellen Leistungsbescheid, dem Rezept sowie dem Kostenvoranschlag zur Beratungsstelle kommen. Das Geld werde dann aufs Konto überwiesen. Bis zu 100 EUR pro Person sollen bereitgestellt werden.

Auch München bietet dieses Verfahren an

Neben Oldenburg gewährt auch München einen Zuschuss. Hier gelten folgende Regelungen: Einen Antrag stellen dürfen alle Bürger, die mindestens 20 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz im Landkreis München haben. Weitere Voraussetzung ist, dass eine dieser folgenden staatlichen Leistungen bezogen wird: Wohngeld, Asylgeld, Kinderzuschlag, Hartz IV und Sozialhilfe.

Wichtig zu wissen: Bei Heranwachsenden bis zum 20. Geburtag zahlen die Krankenkassen die Pille. Hierzu müssen junge Frauen zum Frauenarzt gehen, um sich zunächst untersuchen zu lassen. Ein Mindestalter für die Verordnung der Pille gibt es nicht. Vielmehr entscheidet der Arzt/die Ärztin danach, wie die biologische, physische und psychische Verfassheit des Mädchen ist.