Darlehensrückzahlung bei Hartz IV sind grundsätzlich auf 10 Prozent des Hartz IV-Regelbedarfs beschränkt
Wie eine kleine Anfrage an die Bundesregierung der Bundesvorsitzenden der Linken, Katja Kipping, zeigte, sind die monatlichen Darlehensrückzahlungen bei Hartz IV grundsätzlich auf 10 Prozent des Regelbedarfs beschränkt worden. Dies soll in einer Fachanweisung der Bundesagentur für Arbeit klargestellt werden. „Ein kleiner Fortschritt, aber vollkommen unzureichend, weil die monatliche Rückzahlungspflicht die sowieso schon viel zu geringen Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums noch weiter absenken“, Kipping.
Aus der Antwort: „Rechtsgrundlage für die Anrechnung von Rückzahlungsansprüchen aus Darlehen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende ist § 42a des SGB II. Vor dem Hintergrund der uneinheitlichen Praxis und Rechtsprechung zu § 42a SGB II bei mehreren Rückzahlungsansprüchen aus Darlehen haben Bund und Länder sich darauf verständigt, auch in diesen Fällen auf die Tilgung von 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs zu begrenzen.“
Sprich: Egal wie viele Darlehen vom Jobcenter erhalten haben, die Behörde darf nicht mehr als 10 Prozent des Regelsatzes für die Rückzahlung beanspruchen. Weiter hieß es in der Antwort, dass die BA nunmehr eine fachliche Anweisung an die Jobcenter herausgeben will. Bis dahin sollten Betroffene auf kleine Anfrage und die Antwort der BA verweisen, falls das Jobcenter dennoch höhere Raten verlangt. (sb)
Bild: racamani – fotolia
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