Hartz IV Bildungspaket: Viel Verpackung, wenig drin

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Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat eine umfangreiche Bestandsaufnahme und Stellungnahme zum Hartz IV Bildungs- und Teilhabepaket (sog. Bildungspaket) veröffentlicht.

15.04.2012

Der DGB hat eine umfangreiche Bestandsaufnahme und Stellungnahme zum Hartz IV "Bildungs- und Teilhabepaket" (sog. Bildungspaket) veröffentlicht. Von Bedeutung ist die pauschale Abgeltung des Gesamtaufwands der Kommunen durch eine pauschale Erhöhung des Anteils des Bundes an den Unterkunftskosten im Hartz IV-System, die ansonsten zu Lasten der Kommune gehen. Für 2011 soll gar keine Abrechnung erfolgen, die Abrechnung für 2012 wird sich dann in 2013 in der Höhe wie ggf. in einer Erstattung/Rückforderung niederschlagen. Dadurch haben die Kommunen die Möglichkeit, nicht verausgabte Gelder aus 2011 dem Stadtsäckel zugute kommen zu lassen – auf Kosten der Kinder.

Unverständlich scheint hier die Wertung des DGB, das gesamte Hartz IV-System sei „ursprünglich (teilweise) gut gemeint“ gewesen: „Nunmehr ist festzustellen, dass das „Bildungspaket“ gleichsam ein Sinnbild für das gesamte Hartz IV-System ist. So wie dieses war es ursprünglich (teilweise) gut gemeint, bleibt aber in der Praxis mit vielen, oft kaum behebbaren Konstruktionsfehlern behaftet.“ (S. 1). Das ist bereits seit 2002 wiederholt widerlegt worden, u.a. auch kürzlich von Prof. Christoph Butterwegge: Kein Grund zum Feiern: 10 Jahre Hartz-Kommission und sollte eigentlich auch dem DGB klar sein.

Hier nun ein paar Auszüge aus der Bestandsaufnahme mit dem Titel "Das Bildungs- und Teilhabepaket: Viel Verpackung, wenig Inhalt" , die auch hier im ganzen herunter geladen werden kann.

4. Verfassungsrechtliche Zweifel (S. 6)
Das Bildungspaket ist auch verfassungsrechtlich umstritten. Aus der nicht bestehenden Gewährleistungsverantwortung des Bundes ergibt sich, dass der eigentlich bestehende Anspruch der Kinder auf Teilhabeleistungen ins Leere gehen kann. Wenn zum Beispiel im ländlichen Raum Vereine oder Volkshochschulen für Kinder nicht erreichbar sind, sind diese zusätzlich „bestraft“, da sie das Teilhabebudget (10 Euro/Monat) nicht für ähnliche Zwecke, wie z.B. den Erwerb von Selbstlernmedien oder die Nutzung von computergestützten Netzwerken ausgeben können. Da der Regelsatz zudem noch gekürzt wurde um bisher enthaltene Ausgaben wie Schreib- und Zeichenmaterial, gilt dies umso mehr.

Kommunales Risiko durch nachträgliche Abrechnung (S. 9)
Trotz der Finanzverantwortung des Bundes, die dieser über die Unterkunftskostenanteile im Hartz IV-System umsetzt, besitzt der Bund keine Prüfbefugnisse. Die Länder müssen gewährleisten, dass die Ausgaben der Kommunen zu Recht erfolgen und den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen. Für das Jahr 2011 wurde den Kommunen pauschal eine um 5,4 Prozentpunkte höhere Bundesbeteiligung an den Hartz IV – Unterkunftskosten zugestanden. In 2012 muss jedoch der geleistete Aufwand spitz erfasst werden, wodurch erheblicher Aufwand entsteht. Die Leistungsbilanz 2012 ist Grundlage für die Neuberechnung der Unterkunftskostenquote im Jahr 2013. Überdies erfolgt eine nachträgliche Spitzabrechnung für das Jahr 2012. D.h. die Kommunen müssen mit nachträglichen Forderungen des Bundes im Fall von Überzahlungen rechnen.

6. Fazit (S. 11)
Das „Bildungspaket“ liegt gewissermaßen quer zwischen den beteiligten Institutionen, die nun versuchen, es verwaltungsgängig zu machen und die positive Intention einer stärkeren Bildungsbeteiligung armer Kinder umzusetzen.

Dabei entstehen jedoch große Reibungs- und Effektivitätsverluste in der Verwaltung, so lange zentrale Hindernisse wie das Kooperationsverbot im Bildungswesen nicht beseitigt sind. Es besteht die Gefahr von Fehlanreizen, wie etwa die geplante Beendigung der Übernahme von Schülerbeförderungskosten durch das Saarland zeigt. Hier war beabsichtigt, ab 2012 die Schülerbeförderungskosten über das „Bildungspaket“ beim Bund abzuladen.

Das Auseinanderfallen von Finanz- und Aufgabenverantwortung im Bildungswesen sowie eine bildungspolitische Kleinstaaterei, die sich etwa in der völlig unterschiedlichen Behandlung der Finanzierungsfrage von Schulbüchern zeigt, setzen sich verstärkt fort. (u.a. aus "Das Bildungs- und Teilhabepaket: Viel Verpackung, wenig Inhalt")

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