Hartz IV-Bildungspaket: Überschüsse auszahlen

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Hartz IV – Bildungs- und Teilhabepaket: Eingesparte Millionen den Kindern lassen!
von Norbert Hermann für Bochum-Prekär

16.05.2012

3,5 Mio. Euro sind in Bochum in 2011 bei den Kindern „erspart“ worden. Sie stehen nun paradoxerweise der Kommune ohne Zweckbindung zur Verfügung und werden in irgendwelchen Haushaltslöchern versickern. Das darf nicht sein! Es sollten Wege gefunden werden, das Geld den Berechtigten in diesem Jahr zur Verfügung zu stellen. Das kann individuell geschehen über eine pauschale Auszahlung, oder beispielsweise über eine umfassende Förderung von Ferienfreizeiten und/oder eine Übernahme der Kosten des Ferienpasses. Das Jugendamt, der Kinderschutzbund und der Stadtjugendring könnten hier helfen.

Das aus Bundesmitteln zugewiesene Geld ist ein Ergebnis der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010 über das Existenzminimum von Kindern, das u.a. der leider zwischenzeitlich verstorbene Bochumer Sozialanwalt Martin Reucher erstritten hat. Wir sind ihm schuldig, das Ergebnis nicht im Haushaltsloch verschwinden zu lassen.

Bei der Verwendung schneidet Bochum im Vergleich zu anderen Städten schlecht ab: manche Städte erreichen eine fast doppelt so hohe Ausschöpfungsquote, auch die Antragsquote überstieg schon im letzten Jahr mancherorts weit die aktuelle Bochumer Quote von 60%. Kein Wunder: sind doch gerade mal die Hälfte der 16 Vollzeitstellen besetzt, die dafür eingerichtet werden sollten. Mit der Folge, dass inzwischen ein Bearbeitungsstau von nahezu zweitausend Anträgen aufgelaufen ist. Was den „Einsparvorteil“ für die Stadtspitze Bochums noch erhöhen könnte. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

Den politischen Gruppierungen im Rat, auch jenen mit sozialistischer oder christlicher Nächstenliebe im Schilde, ist das alles längst bekannt. Auch den GRÜNEN: Hat doch ihre LAG „Soziales … „ bereits im Februar festgestellt: „ … es ist Geld über und versackt in den Haushalten … “.

Ihnen allen würde es gut zu Gesicht stehen, die explizit aus Berlin angebotene Möglichkeit eines unbürokratischen Vorgehens konsequent für die Kinder zu nutzen! Das Gesetz sieht zudem ausdrücklich vor, dass das “Teilhabegeld” iHv monatlich zehn Euro auch angespart werden kann und in einem Betrag zur Verfügung gestellt werden kann. (NH)