Hartz IV Bezieherin wegen Rechtsanwalt schikaniert

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Jobcenter: Junge Frau soll sich für die Einschaltung eines Rechtsanwaltes rechtfertigen

Immer öfter hören wir von Fällen, in denen Jobcenter-Sachbearbeiter ihren Kompetenzbereich gesetzlich nicht nur übermäßig „voll ausschöpfen“, sondern auch massiv überschreiten. So auch bei einer jungen Frau (20) aus Ahlen. Die Hartz IV Betroffene streitet sich seit längerer Zeit mit dem Jobcenter Ahlen (Kreis Warendorf ) über fehlerhafte Bescheide, Anrechnungen von Kindergeld, falscher Anrechnungen des Unterhaltes, und Gelder, die fälschlicherweise als Einkommen angerechnet wurden, die es so aber nie gab.

Alles in allem eine fast nicht lösbare Aufgabe für eine junge Frau, die eigentlich ein Praktikum absolvieren wollte, um die Studierfähigkeit (volle Hochschulreife) zu erlangen. Stattdessen wird dieser Antrag einfach abgelehnt und die junge Frau in Rechtsstreitigkeiten verwickelt, um sie dann später zu sanktionieren? Also suchte sich die Betroffene einen Anwalt, damit sich dieser der Sache annehmen konnte. Das allein war offenbar ein Grund des Erzürnens der Sachbearbeiterin.

Die junge Frau bekam erneut einen Brief zugestellt. Nun sollte sie nachweisen, wieso sie es sich leisten könne, einen Rechtsanwalt zu beauftragen (siehe Bild). Wörtlich stand in dem Brief: „Darüber hinaus ist bei der Durchsicht der aktuellen Verwaltungsvorgänge aufgefallen, dass eine Anwaltskanzlei aus Stade in der Sache ihres Widerspruchsverfahrens beauftragt wurde. Bitte erklären Sie daher schriftlich, aus welchen finanziellen Mitteln Sie, als Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, die Kosten für die Beauftragung aufbringen können.“

Ein Unding, denn jedem Bürger dieses Landes steht es grundgesetzlich frei, sich anwaltschaftlich vertreten zu lassen. Und weil das nicht nur ein Recht der Reichen sein soll, gibt es die Beratungshilfe für Bedürftige. Zum Zweiten steht es der Sachbearbeiterin nicht zu, zu erfahren, „aus welchen Mitteln“ eine solche Rechtsberatung stattfindet. Denn das hat keinerlei Auswirkungen auf das Antragsverfahren.

Update: Der Vorgang konnte mittlerweile mit Hilfe einer Beratungsstelle zufriedenstellend gelöst werden. Betroffene müssen sich also zunächst Hilfe suchen, um solche Ungeheuerlichkeiten zu klären. (sb)

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