Arbeitslosengeld-II-Bezieher müssen für Untätigkeit des Jobcenter Wuppertal zahlen
23.06.2012
Seit Januar 2012 läuft das Jobcenter unter alleiniger Verantwortung der Stadt Wuppertal. Seitdem haben nach der Erfahrung des Erwerbslosenvereins Tacheles e.V. viele Hartz IV Leistungsbeziehende ihren Bewilligungsbescheid verspätet oder gar nicht erhalten. Oft wird auch das Geld nicht in voller Höhe ausbezahlt. In anderen Fällen wiederum laufen die Leistungen ohne Bescheid weiter.
Problematisch wird das Warten auf einen schriftlichen Bescheid dann, wenn beispielsweise die Befreiung von den GEZ-Gebühren beantragt oder verlängert werden muss. Die GEZ stellt die Befreiung nur dann aus, wenn der Sozialleistungsbezug für den aktuellen Zeitraum nachgewiesen wird. Der entsprechende Nachweis wird mit dem Bewilligungsbescheid verschickt. „In Wuppertal warten einige Menschen bereits seit Februar auf einen solchen Bescheid“, erklärt Frank Jäger, Sozialberater von Tacheles e.V. „Bei Vorsprachen beim Jobcenter wird meist vertröstet und auf Arbeitsüberlastung aufgrund der Verwaltungsumstellung hingewiesen. Andere Betroffene erhalten die Auskunft, der Bescheid sei schon verschickt. Auf den versprochenen Bescheid warten sie dann oft vergeblich“, berichtet Jäger.
Da die GEZ nicht nachträglich von der Gebührenpflicht befreit, müssen Leistungsbeziehende, die ihren Antrag verspätet stellen, 17,89 Euro monatlich Rundfunkgebühr zahlen, obwohl sie den Anspruch auf Befreiung haben. Die GEZ stellt sich auf den Standpunkt, eine verspätete Ausstellung des Bescheides führe dazu, dass für den Zeitraum zwischen Auslauf der alten Befreiung und Erhalt des neuen Bewilligungsbescheides Gebühren in voller Höhe zu entrichten seien. Für Leistungsberechtigte mit ausgelaufener Gebührenbefreiung, die seit Februar auf ihren neuen Bescheid warten, summiert sich die Schuld schnell auf etwa 90,00 Euro, welche aus dem Leistungsbezug kaum zu bezahlen sind. Die GEZ wiederum kennt hier keine Gnade und führt Vollstreckungsverfahren durch.
Rechtsanwältin Sonja Schacht, die mit Tacheles e.V. kooperiert, weist darauf hin, dass den Leistungsbeziehenden die Möglichkeit bleibt, den Befreiungsantrag auch ohne Leistungsbescheid an die GEZ zu schicken. „Es kommt für die Befreiung der Gebühren auf den Zeitpunkt der Antragstellung an“, erläutert Schacht, „Unterlagen können nachgereicht werden. Dem Befreiungsantrag sollte aber ein Vermerk beigefügt werden, dass der aktuelle Leistungsbescheid noch nicht vorliegt.“
Durch zum Teil erhebliche Verzögerungen beim Erlass und der Zustellung von Bescheiden verletzt das Jobcenter Wuppertal seine Amtspflichten. Tacheles e.V. fordert die Behörde deshalb dazu auf, schriftliche Bescheide zeitnah zu erstellen und zu verschicken. Bei zu erwartender Verzögerung sollten Bescheinigung für die Befreiung von Rundfunkgebühren unbürokratisch ausgehändigt werden, um unnötige finanzielle Belastungen von den Leistungsberechtigten abzuwenden. (Tacheles e.V.)
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