Hartz IV: Behindertenfeindliches Jobcenter Wuppertal?

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Jobcenter Wuppertal pflegt einen sehr “speziellen” Umgang mit Behinderten – oder gehtโ€˜s noch?

Wenn es erforderlich ist, mรผssen Behรถrden wie das Jobcenter, bei einem Termin ihren Klienten einen รœbersetzer zur Seite stellen, damit der Inhalt des Gesprรคchs รผberhaupt verstanden wird. Alles andere wรคre absurd und wรผrde den Sinn eines Gesprรคchstermins in Frage stelle. In Wuppertal allerdings musste eine gehรถrlose Hartz IV Betroffene neben der Organisation, einen Gebรคrdendolmetscher selbst bezahlen, weil sich die Behรถrde weigerte, die Kosten zu รผbernehmen. Damit verstieรŸ das Jobcenter klar gegen SGB X.

Das Jobcenter Wuppertal lud eine taube Leistungsberechtigte zu einem Gesprรคchsttermin in die Behรถrde ein. Hintergrund der Einladung waren wichtige rechtliche Angelegenheiten zu Leistungen im SGB II. Gehรถrlose benรถtigen fรผr deratige Gesprรคche einen Dolmetscher, der in die Gebรคrdensprache รผbersetzt, um wichtige Aspekte nicht zu verpassen oder falsch zu verstehen. Gerade wenn es um Behรถrdensprache und Rechtsansprรผche geht, sind Dolemetscher unerlรคsslich.

Eindeutig im Gesetz geregelt

Das Gesetz regelt solche Fragen eindeutig. So heiรŸt es in ยง 19 Abs. 1 S. 2 SGB X: โ€žMenschen mit Hรถrbehinderungen und Menschen mit Sprachbehinderungen haben das Recht, in Deutscher Gebรคrdensprache zu kommunizieren; Kosten fรผr Kommunikationshilfen sind von der Behรถrde oder dem fรผr die Sozialleistung zustรคndigen Leistungstrรคger zu tragen.โ€œ

Das Jobcenter Wuppertal scheint sich offenbar nicht gut genug mit dem SGB X auszukennen oder es zu ignorieren. Die Behรถrde lehnte die Organisation und Kosten fรผr einen/eine รœbersetzer/in ab. Stattdessen soll die gehรถrlose “Kundin” die Kosten selbst tragen. Hier das Schreiben der Behรถrde:

Behinderenfeindlicher Jobcenter-Brief

Entschuldigung gefordert

Die Erwerbslosengruppe Tacheles e.V. aus Wuppertal fordert nicht weniger als eine Entschuldigung von dem Jobcenterleiter Thomas Lenz. Das Agieren nannte der Verein “Behindertenfeindlich”. Kรผnftig sollte die Behรถrde dafรผr Sorge tragen, die Kosten anstandslos und wie im Gesetz vorgeschrieben, zu รผbernehmen. Dieser Umgang darf kein Regelfall werden, so die Initiative.