29.06.2012
Nach Berechnungen des Deutschen Mieterbundes (DMB) werden schon in naher Zukunft günstige Wohnungen auf dem deutschen Wohnungsmarkt fehlen. Ganz besonders betroffen von dem Schwund sind günstige Wohnungen. Die Frage der Angemessenheit der Unterkunftskosten wird dann viele Menschen, die von Hartz IV abhängig sind, bei Neueinzug in eine Wohnung in schwierige Situationen bringen. Zudem müssten weitaus mehr Menschen, die im Niedriglohnsektor arbeiten, einen Hartz IV-Antrag auf aufstockende Leistungen stellen, weil durch die hohen Mietpreise das Geld zum Lebensunterhalt nicht mehr ausreicht.
2017 fehlen rund 825.000 Wohnungen in Deutschland
Bis zum Jahre 2017 werden in Deutschland rund 825.000 Mietwohnungen fehlen, sagte der Vorsitzende des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, in Berlin. Besonders betroffen von dieser Entwicklung seien Ballungszentren, Groß- und Universitätsstädte, „wenn so weitergebaut wird, wie bisher“. Dann werden die Mieten noch schneller steigen, als bislang, warnte Siebenkotten. „Kommen dann noch teure energetische Modernisierungen dazu, werden die Mieten für einen Großteil der Mieter in Deutschland nicht mehr bezahlbar sein.“
Bereits heute fehlen laut einer Studie des Pestel-Instituts in Hannover mehr als 100.000 Mietwohnungen in den 10 Großstädten Deutschlands. Dabei lässt sich hochrechnen, dass der Wohnungsmangel bis zum Jahre 2017 auf 825.000 Mietwohnungen anwächst, wenn weiterhin nur 60.000 bis 70.000 Mietwohnungen jährlich neu gebaut werden. Daraus ergibt sich eine enorme Steigerung des Mietpreises, insbesondere dann wenn die Wohnung neu vermietet wird. Betroffen sind etwa 10 Prozent der Mieter, die aufgrund neuer beruflicher Perspektiven umzuziehen müssen, Menschen die eine Familie gründen oder Studenten, die aufgrund des Studiums in eine andere Stadt ziehen.
„Hier besteht Handlungsbedarf. Die Bundesregierung muss die steuerlichen Rahmenbedingungen für den Wohnungsneubau verbessern und ein klares Bekenntnis für den sozialen Wohnungsbau abgeben. Dazu gehört die Klarstellung, dass die Länder auch nach 2013 mindestens mit Bundesmitteln wie bisher für die soziale Wohnraumförderung rechnen können“, fordert der Vorsitzende des Mieterbundes. Zudem sollte die Politik Gesetzesregelungen schaffen, um die Höhe der Neuvermietungsverträge zu begrenzen. „Sie sollten die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen dürfen.“
Statt den Mietpreissteigerungen von 20 Prozent in nur drei Jahren, sollte es eine Grenze geben, die nur noch Mieterhöhungen von maximal 15 Prozent in vier Jahren zulässt. Zudem sei es unerlässlich, dass „für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete sind alle Mieten einzubeziehen, nicht nur die Vertragsabschlüsse der letzten vier Jahre.“ (sb)
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