Hartz IV Empfänger als Fahrrad Bewacher?

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Bildzeitungs-Ente oder Tatsache: Die Grünen und der ADFC fordern, dass Hartz IV Empfänger in Berlin Fahrräder bewachen

Man könnte glauben, die Bild-Zeitung hat den ersten April verpasst. Heute prangt wie üblich in großen Lettern: "Hartz-IV-Empfänger sollen Fahrrad-Diebe verjagen". Laut Bild fordern der Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) sowie die verkehrspolitische Sprecherin der Grünen Claudia Hämmerling für "586 732 Berliner Hartz-IV-Empfänger" sogenannte Ein-Euro-Jobs einzuführen. Die Betroffenen sollen an Bahnhöfen und öffentlichen Plätzen "Fahrräder bewachen". Die Erwerbslosen würden mit Handy, Block, Warnweste und Stift "bewaffnet" sein. Bei der hohen Anzahl der geforderten Ein-Euro-Jobs könnte man meinen, für ein Fahrrad wird jeweils ein Hartz IV Empfänger abgestellt.

Öffentliche Presse- Erklärungen der Grünen oder des ADFC gibt es dazu bislang nicht. Tatjana Pohl, Sprecherin der Berliner Innensenatsverwaltung wies die Meldung zurück. "Es gibt keinerlei Pläne, solch eine Idee umzusetzen". Der ADFC hingegen zeigt sich begeistert von der Idee, Fahrräder bewachen zu lassen. Allerdings sei der "Einsatz von 1-Euro-Jobbern aber letztlich eine sozialpolitische Entscheidung". Ein Unterstützung der Forderung, dass Hartz-IV Empfänger die Fahrräder bewachen sollen, macht auch der ADFC nicht.

Allerdings gibt es ein solches Projekt im Land Brandenburg. Vor etwa 9 Jahren entsandte das damalige Arbeitsamt die ersten Fahrrad-Bewacher an S-Bahnhöfe. Mittlerweile bewachen 6 Ein-Euro-Jobber in zwei Schichten die Fahrräder am Bahnhof. Ein Hartz IV Großprojekt ist dies allerdings nicht.

Dennoch sollte man solche Meldungen immer mit Vorsicht betrachten. Diese "Ideen" könnten unsägliche Initiativen einzelner Politiker wach rütteln. So forderte im vergangenen Jahr der Berliner FDP Politiker Henner Schmidt "Hartz IV-Empfänger auf Rattenjagd" zu schicken. Der unmenschliche Vorschlag wurde schnell wieder zurück gezogen, nachdem es heftige Kritik von allen Seiten hagelte.

Exkurs: Arbeitspflicht bei Hartz IV
Erwerbslose müssen im Arbeitslosengeld II nahezu jede Arbeit annehmen – egal, ob versicherungspflichtig oder nicht. Die Qualifikation und der bisherige Beruf, die Entfernung vom Wohnort, ungünstigere Arbeitsbedingungen u.a. spielen dabei keine Rolle. Es gibt nur wenige Ausnahmen, wenn man z.B. körperlich oder geistig dazu nicht in der Lage ist oder die Erziehung eines Kindes durch die Arbeit gefährdet würde. In der früheren Arbeitslosenhilfe war eine Arbeit nur zumutbar, wenn der Nettoverdienst wenigstens so hoch wie die ausgezahlte Arbeitslosenhilfe war. Im ALG II gibt es keine Untergrenze für die Entlohnung mehr – lediglich die Sittenwidrigkeit. Man muss also auch Arbeiten annehmen, bei denen man aufgrund des geringen Verdienstes weiter arbeitslos und hilfebedürftig bleibt. (08.04.2009)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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